Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

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2.7.3 Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung (20 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/145

Umsetzung und Verdienstsicherung
Sollten aufgrund der Einführung von Gruppenarbeit jedoch einzelne Mitarbeiter/innen aus betrieblichen oder aus persönlichen Gründen nicht in Gruppenarbeit beschäftigt werden können, darf ihnen kein Nachteil entstehen.
Für Mitarbeiter/innen, die in andere Bereiche umgesetzt werden müssen, gelten die allgemeinen, betriebsverfassungsrechtlichen, tariflichen, betrieblichen und statutarischen Regelungen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/25

Für die individuelle Entgeltentwicklung und für Fragen im Rahmen der Personalentwicklung ist weiterhin der bisherige Linienvorgesetzte nach den bestehenden Regelungen verantwortlich. Der Linienvorgesetzte wird durch den Product Owner regelmäßig, insbesondere im Vorfeld der jährlich stattfindenden Einkommensüberprüfungsrunden (Überprüfung hinsichtlich Leistung, Heranführung und Einstufung) über den Arbeitsstand [der fluiden Organisation] sowie, sofern möglich, über den Beitrag seines/r Mitarbeiters /in [in der Fluid-Zelle] informiert.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/25

Ein Ausgleich von Schichtzuschlägen erfolgt nur dann, wenn der Wegfall betrieblich bedingt ist und entsprechende lokale Regelungen hierzu bestehen. Bei räumlichen Veränderungen kommen bei Vorliegen der Voraussetzungen die ggf. bestehenden Regelungen zu Mehraufwendungen zur Anwendung.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Infolge des Übergangs in die selbstorganisierte Arbeitswelt ist eine Umgruppierung unbegründet. Dies gilt auch für den Rückübergang.
Sollten sich die Aufgaben und Tätigkeiten gemäß der RGBV Positionsbeschreibung durch den Übergang oder infolge neuer Aufgaben- und Funktionszuweisungen in der Weise ändern, dass sich daraus eine neue tarifliche Eingruppierung begründet, so ist dem zuständigen Betriebsrat die neue Eingruppierung nach § 99 BetrVG zur Mitbestimmung vorzulegen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

In der neuen Arbeitswelt ist der MA grundsätzlich mit mindestens gleichwertigen Tätigkeiten zu beschäftigen.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/28

Die Aufgaben des Scrum Masters und Product Owners sind im Sinne des ERA TV zu betrachten.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/20

Die Mitarbeit oder "Nicht Mitarbeit" in Projekten/agilen Arbeitsformen (z. B. [Programm]) führt zu keinem materiellen Nachteil für die Mitarbeiter/innen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/161

Entgeltgrundsätze
Der für die Beschäftigten gültige Entgeltgrundsatz wird bei Einführung der selbstorganisierten Teamarbeit fortgesetzt, solange die hierzu bestehenden tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen Bestand haben und diese Vereinbarung ihrer Durchführung nicht entgegensteht.
Eine Veränderung des Entgeltgrundsatzes kann nur im Wege der Vereinbarung zwischen den Betriebsparteien erfolgen.

Vereinbarung Maschinenbau 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/159

Bei Bedarf erhalten die Teammitglieder Qualifizierungsangebote, um sich auf freiwerdende Arbeitsplätze mit höherwertigen Arbeitsaufgaben bewerben zu können. Grundlage für die Eingruppierung ist entsprechend dem ERA-Tarifvertrag die jeweils zugewiesene und ausgeübte Arbeitsaufgabe.
Die Verteilung der im Team zugewiesenen Arbeitsaufgaben (Anzahl der Arbeitsplätze und die dazugehörige ERA-Eingruppierung) ist dem Betriebsrat zu kommunizieren.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/42

Im ersten halben Jahr nach Umstellung auf Gruppenarbeit findet eine Neubewertung der betroffenen Arbeitsplätze statt.
Die Gruppe hat ein Vorschlagsrecht für die Eingruppierung der Gruppenmitglieder.

Vereinbarung Möbelhersteller 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/119

Grundentlohnung
Als Grundlage für die Einstufung dient die von einem Gruppenmitglied der Gruppe angebotene Qualifizierung.

Vereinbarung Möbelhersteller 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/119

Um Mitarbeiter bei der Einführung von Gruppenarbeit oder nach Gruppenteilung über die Umstrukturierungsphase hinweg abzusichern, wird für die Dauer von 3 Monaten der durchschnittliche Stundenlohn der letzten 3 Monate zugesichert.

Vereinbarung Maschinenbau 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/114

Die Entlohnung wird bis zu einer endgültigen Regelung auf der Grundlage der bisherigen tarifvertraglichen und betrieblichen Vereinbarungen fortgeführt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/113

Während der gesamten Einführungsphase wird den Mitarbeitern ihr bisheriges Einkommen als Mindestverdienst garantiert. Solange bis etwas anderes vereinbart ist, verbleiben die Mitarbeiter in ihrer bisherigen Entgeltgruppe.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/112

Besitzstandssicherung
Aufgrund der Einführung von Teamarbeit wird es keinen Eingriff in die Besitzstände und insbesondere keine Gehaltsherabsetzungen geben. Abordnungen und Versetzungen gegen den Wunsch von Beschäftigten sind aufgrund der Teamarbeit oder der Einführung von Teamarbeit nicht möglich.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/118

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltregelung gilt als vereinbart, dass für die bis einschließlich 28.02.1999 beschäftigten Mitarbeiter der bisherige Besitzstand (monatliches Entgelt, Berufsjahressprünge, Zulagen) bestehen bleibt.
Für den Personenkreis der außertariflichen Mitarbeiter gilt als vereinbart, dass volle Besitzstandswahrung für das Monatsgehalt garantiert wird. Ein Einfrieren der Gehälter ist im Zusammenhang mit der Einführung von Teamgemeinschaften ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit der bestehenden Betriebsvereinbarung zur Innendienstprämie wird bis zur Einführung einer neuen Vereinbarung garantiert, dass für die tariflichen Mitarbeiter eine Prämienauszahlung auf Basis von mindestens 100 % der jeweiligen Basisprämie erfolgt; zur Berechnung der Prämie werden die letzten beiden Prämienabrechnungszeiträume berücksichtigt.
Für AT-Mitarbeiter in den Funktionen von TG [Teamgemeinschaft]-Leitern wird eine Prämie in Höhe von mindestens 50 % der für das Geschäftsjahr 1997/98 ausgezahlten Jahresabschlussprämie mindestens jedoch in Höhe von der derzeit gültigen Basisprämie für Gruppenleiter (Betriebsvereinbarung "Innendienstprämie"), garantiert.

Vereinbarung Landverkehr 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/111

Die Einbeziehung von Arbeitsplätzen in die Teamarbeit und die Zusammenfassung der Arbeitsplatzinhaber zu Teams an sich, begründen allein zum Zeitpunkt der Einführung keine Veränderung der tarifvertraglichen Bewertung des Arbeitsplatzes.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/154

Der Teamsprecher erhält gemäß Ziffer 2 der Gesamtbetriebsvereinbarung Selbstorgansierte Teamarbeit zum Zukunftstarifvertrag vom [Datum] [Nr.] für die Wahrnehmung seiner Aufgabe eine Funktionszulage.
Die Höhe der Funktionszulage je vollem Kalendermonat beträgt für den Teamsprecher 100,00 Euro (brutto) bzw. bei Übertragung auf den Stellvertreter 4,75 Euro brutto je Arbeitstag, die Zahlung des Tagessatzes erfolgt bis max. zum Monatsbetrag i. H. v. 100,00 Euro.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Funktionszulage ist die Wahl sowie die tatsächliche Wahrnehmung der Funktion. Der Anspruch der Funktionszulage beginnt ab dem Folgetag der Wahl. Sie ist an die Wahlperiode und Ausübung der Funktion gebunden.
Da bei Abwesenheit des Teamsprechers der Stellvertreter die Funktion übernimmt, ist die Funktionszulage zeitanteilig an den Stellvertreter zu übertragen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080302/48

Leistungsbeurteilung/Zielvereinbarungen
Mit der Einführung von "Lean und Agile" gewinnt neben der individuellen Leistung die Teamleistung an Bedeutung.
Wird die Leistung im agilen Team ausgewertet, so ist der ermittelte Zielerreichungsgrad für alle Teammitglieder gleich.
Arbeitet ein Mitarbeiter in einem agilen Team, so hat er ein Anrecht darauf, dass die Teamleistung bei seiner Leistungsbeurteilung berücksichtigt wird.
Die individuelle Leistungsbeurteilung sowie die Bewertung von Kompetenzen erfolgen weiterhin durch die für die Teammitglieder disziplinarisch verantwortliche Führungskraft.
Individuelle Zielvereinbarungen werden auf Basis der gültigen Zielsysteme und in Anlehnung an die bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen "Leistungsabhängige variable Vergütungsbestandteile" und "Mitarbeitergespräche" zwischen Führungskraft und Mitarbeiter abgeschlossen. Individuelle Ziele dürfen die Teamziele nicht behindern.
Sobald eine Sonderzahlung für einen besonderen Einsatz oder eine herausragende Leistung eines gesamten Teams gezahlt wird, erhalten alle Teammitglieder, auf die diese Gesamtbetriebsvereinbarung zutrifft, einen gleich hohen Geldbetrag. Die Teamleistung und nicht die des einzelnen Teammitglieds steht hier im Vordergrund.

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/16

Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung
Teamleistung gewinnt durch Agile Methoden an Bedeutung. Daher sind bei der Leistungsbeurteilung und bei der Zielvereinbarung die Besonderheiten Agiler Methoden zu beachten:
- Die individuelle Leistungsbeurteilung erfolgt durch die für die Teammitglieder verantwortliche Führungskraft.
- Bei der individuellen Leistungsbeurteilung ist die Teamleistung zu berücksichtigen.
- Wird für ein agiles Team ein Zielerreichungswert ermittelt, so ist der für alle Teammitglieder gleich.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Fallstudie 2: Teamarbeit in ganzheitlichen Produktionssystemen
    1. Probleme und Lösungsansätze 2 Textauszüge
  2. Fallstudie 3: unterschiedliche Teamkonzepte in einem Konzern
    1. Fluid-Organisation - Teamarbeit in den Bürobereichen 4 Textauszüge
    2. Einbeziehung und Mitbestimmung des Betriebsrates 1 Textauszüge
  3. Fallstudie 5: neue Führungskultur und agile Gruppenarbeit
    1. Die "lernende" Betriebsvereinbarung: Transformation in die selbstorganisierte Arbeitswelt 1 Textauszüge
    2. Einbeziehung der Mitbestimmung und des Betriebsrates 1 Textauszüge
  1. Ziele und Grundsätze
    1. Wettbewerbsfähigkeit 14 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung 3 Textauszüge
    3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen 9 Textauszüge
    4. Neue Arbeitswelt 4 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 3 Textauszüge
    2. Personeller Geltungsbereich 4 Textauszüge
    3. Zeitlicher Geltungsbereich 1 Textauszüge
  3. Definitionen und Formen von selbstorganisierter Team- und Gruppenarbeit
    1. Selbstorganisierte Teamarbeit 2 Textauszüge
    2. Gruppenarbeit 6 Textauszüge
    3. Agile Gruppenarbeit 5 Textauszüge
  4. Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information und Feedback 6 Textauszüge
    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 5 Textauszüge
  5. Aufgaben, Kompetenzen und Freiheitsgrade der Arbeitsgruppen
    1. Kontinuität der "klassischen" Aufgaben 6 Textauszüge
    2. Organisation der Gruppe 26 Textauszüge
    3. Arbeitszeit 9 Textauszüge
    4. Interne Organisation der Gruppen/Teams 16 Textauszüge
    5. Gruppen- und Teamgespräche 20 Textauszüge
    6. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Prozesse 5 Textauszüge
  6. (Veränderte) Führungsaufgaben und -rollen
    1. Gewählte Gruppensprecherinnen und -sprecher 6 Textauszüge
    2. Eingesetzte Teamsprecherinnen und -sprecher 8 Textauszüge
    3. Neue Führungsaufgaben 13 Textauszüge
    4. Führen mit agilen Rollen 8 Textauszüge
    5. Neue Formen der Steuerung über Kennzahlen 6 Textauszüge
  7. Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Personalabbau 7 Textauszüge
    2. Prämienregelungen für die Gruppe 9 Textauszüge
    3. Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung 20 Textauszüge
    4. Versetzungen 9 Textauszüge
    5. Regelungen für Einführungsprozesse 10 Textauszüge
    6. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    7. Verhaltens- und Leistungskontrolle 6 Textauszüge
  8. Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen
    1. Belastungen/Leistungsregulation 24 Textauszüge
    2. Interne Teamberaterinnen und Teamberater 4 Textauszüge
    3. Evaluation und externe Begleitung 9 Textauszüge
  9. Qualifizierung
    1. Allgemeine Regelungen zur Qualifizierung 6 Textauszüge
    2. Qualifizierung der Beschäftigten 10 Textauszüge
    3. Qualifizierung des Betriebsrats 2 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Führungskräfte 7 Textauszüge
  10. Beteiligung des Betriebsrats
    1. Betriebsänderung 4 Textauszüge
    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 14 Textauszüge
    3. Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen 9 Textauszüge
    4. Information des Betriebsrats 4 Textauszüge
    5. Laufende Prozessbegleitung 14 Textauszüge
    6. Steuerkreis/Lenkungsausschuss 8 Textauszüge
    7. Konfliktlösung 20 Textauszüge
    8. Externe Beratung 2 Textauszüge

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