Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1.1.2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt (4 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/402

Ermittlung der Ausfallzeiten
Die Ermittlung und Auswertung der Ausfallzeiten wird unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die zuständige Sachbearbeitung im Fachbereich Innere Dienste vorgenommen.
Der Stichtag für die Berechnung der Jahresfrist ist der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Frist bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern umfasst die vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit liegenden 12 Monate.
Dem Personalrat werden monatlich die Namen der Mitarbeiter/innen, die die Voraussetzungen des BEM erfüllen, schriftlich mitgeteilt.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/433

Betriebliches Frühwarnsystem
Die Abteilung Personalwesen stellt dem Integrationsteam quartalsweise eine Arbeitsunfähigkeitsstatistik zur Verfügung, aus der die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage abzuleiten sind. Ergibt sich hiernach, dass Arbeitnehmer innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums länger als sechs Wochen ununterbrochen oder unterbrochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ist nach dieser Betriebsvereinbarung zu verfahren.

Vereinbarung Anonym 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/472

§ 4 Betriebliches Frühwarnsystem
Die Personalabteilung wertet im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung jeweils zum Monatsanfang routinemäßig die Summe der krankheitsbedingten Fehlzeiten aus. Ergibt sich hiernach, dass Beschäftigte innerhalb eines 12-Monatszeitraumes insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ist das Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuleiten.
Unabhängig von der routinemäßigen Auswertung gemäß Abs. 1 sind alle Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion verpflichtet, das Integrationsteam gemäß § 3 zu unterrichten, falls sich aus eigenen Beobachtungen, durch Gespräche oder auf sonstige Weise Hinweise darauf ergeben, dass Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention bei einem einzelnen Arbeitnehmer notwendig sein könnten.
Auch die betroffenen Arbeitnehmer haben das Recht, sich an das Integrationsteam gemäß § 3 zu wenden und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention zu beantragen.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/484

§ 5 Erfassung und Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten
Tagesaktuell werden die unter § 4 benannten Mitglieder des Eingliederungsteams über die betroffenen Beschäftigten/BEM-Fälle per automatisierter E-Mail, welche aus den Zeiterfassungsdaten des SAP generiert wird, informiert. Der E-Mail-Text lautet: "Herr/Frau XY (Personalnummer) ist im Verlauf der vergangenen 12 Monate sechs Wochen (42 Tage) erkrankt."

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Bausteine des BEM-Prozesses
    1. Orientierungsphase 6 Textauszüge
    2. Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt 4 Textauszüge
    3. Kontaktaufnahme zu den BEM-Berechtigten 3 Textauszüge
    4. Erstgespräch führen 4 Textauszüge
    5. Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen 3 Textauszüge
    6. Fähigkeiten und Anforderungen des Beschäftigten erfassen und abgleichen 4 Textauszüge
    7. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz 5 Textauszüge
    8. Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation 6 Textauszüge

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