Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

1.1.3 Kontaktaufnahme zu den BEM-Berechtigten (3 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/402

Bei einer Abwesenheit im Sinne von Ziffer 3 erhalten die Mitarbeiterinnen vom Fachbereich innere Dienste eine Einladung zu einem Gespräch.
Die Einladung enthält:
- die Feststellung, dass die Voraussetzungen für das betriebliche Eingliederungsmanagement vorliegen,
- den Hinweis, dass die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nur mit Zustimmung und unter Beteiligung der Mitarbeiter/innen möglich ist,
- einen Hinweis auf die Regelungen, auf die am Gespräch Beteiligten und auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
- den Hinweis, dass vor dem Gespräch eine betriebsärztliche Beratung wahrgenommen werden kann,
- den Hinweis, dass die Mitarbeiter/innen zu dem Gespräch eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen können,
- ein Formblatt in dem die Mitarbeiter/innen erklären, ob sie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zustimmen und ob der Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung/die Jugend- und Auszubildendenvertretung (nachstehend Interessenvertretungen) und/oder der betriebsärztliche Dienst beteiligt werden soll,
- den Hinweis, dass die Entscheidung der Mitarbeiter/innen dokumentiert und in die Personalakte genommen wird.
Die zuständige/n Interessenvertretung/en erhält/erhalten die Einladung in Kopie zur Kenntnis. Möchte der/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit der betriebsärztlichen Beratung in Anspruch nehmen, wird der betriebsärztliche Dienst ebenfalls unterrichtet.
Lehnt der/die Mitarbeiter/in das Gespräch ab, ist dies in der Personalakte zu dokumentieren; das Verfahren ist damit beendet.
Der Abbruch und die Wiederaufnahme des BEM-Verfahrens durch den/die Mitarbeiter/in ist jederzeit möglich.

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/408

§ 7 Einleitung und Ablauf des BEM
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 oder auf Wunsch eines Mitarbeiters nehmen die in § 5 genannten Personen Kontakt zu dem betroffenen Mitarbeiter auf und informieren über die Möglichkeit eines BEM. (Anlage 1.a mit Antwort 1.b)
Eine Kontaktaufnahme zu der betreffenden Person ist hierbei auch während der Phase der Arbeitsunfähigkeit möglich.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/446

§ 5 Kontaktaufnahme mit den Betroffenen
Die Kontaktaufnahme erfolgt in drei Schritten.
Im Zuge der ersten Kontaktaufnahme wird ein Telefonat mit dem/der Mitarbeiterin geführt, in dem ihm/ihr eine schriftliche Einladung zum Gespräch angekündigt wird.
Im Zuge der zweiten Kontaktaufnahme (schriftlich) wird der/die Mitarbeiterin anhand des Formulars - Anlage 2 - zum Gespräch mit dem Eingliederungsteam eingeladen.
Die betroffene Person wird über die Zielsetzung und den weiteren möglichen Verlauf des Verfahrens aufgeklärt. Die Mitglieder des Eingliederungsteams werden über die Einladung unterrichtet.
Erst nach Zustimmung des/der betroffenen Mitarbeiterin erfolgt durch das Eingliederungsteam ein erstes Gespräch zur Klärung und Abstimmung der Vorgehensweise sowie der Feststellung des Bedarfs. Der Koordinator moderiert die Gespräche. In den Gesprächen dürfen keine Krankheitsdiagnosen oder Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit erhoben werden. Der Gesprächsinhalt muss vertraulich behandelt werden. An den Gesprächen nehmen ein Vertreter des Betriebsrats und ein Vertreter des Arbeitgebers teil. Die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung erfolgt regelhaft bei Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen, bei allen anderen auf deren Wunsch hin.
Der/die Mitarbeiterin erklärt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens auf dem Vordruck der Anlage 3, ob er/sie das Gesprächsangebot annimmt.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Bausteine des BEM-Prozesses
    1. Orientierungsphase 6 Textauszüge
    2. Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt 4 Textauszüge
    3. Kontaktaufnahme zu den BEM-Berechtigten 3 Textauszüge
    4. Erstgespräch führen 4 Textauszüge
    5. Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen 3 Textauszüge
    6. Fähigkeiten und Anforderungen des Beschäftigten erfassen und abgleichen 4 Textauszüge
    7. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz 5 Textauszüge
    8. Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation 6 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen