Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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4.2.1 Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/26

Es wird ein Ausschuss für Gesundheit und Arbeitsbedingungen (AGA) gebildet.
Die Empfehlungen des Ausschusses bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung und des Gesamtbetriebsrats.

Vereinbarung Energiedienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/62

Die Feststellungen über gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation sowie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation werden durch ein Steuerungsgremium behandelt.

Vereinbarung Landverkehr Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/46

Es wird ein Steuergremium für die Durchführung der Arbeitsplatzanalyse und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mit Vertretern des Arbeitgebers, des Betriebsrates und der Beschäftigten gebildet. Es trifft Entscheidungen über das konkrete Vorgehend und erarbeitet Verbesserungsmaßnahmen einvernehmlich. Ende des Jahres [...] legt es einen Bericht über Mängel und die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen vor. Nichtumsetzungen müssen begründet werden.

Vereinbarung Informationstechnikhersteller 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060200/16

Beratungsgremium für Fragen der Bildschirmarbeit
In einigen Betrieben haben sich Beratungsgremien für Bildschirmarbeit bewährt. Sofern ein solches Gremium aus betrieblichen Gründen zweckmäßig erscheint, sollen ihm Vertreter der Betriebsleitung (auch der Beauftragte für Arbeitsgestaltung), der Betriebsarzt, der Sicherheitsingenieur und Vertreter des Betriebsrates angehören. Das Beratungsgremium wird in der Regel bei Bedarf oder aufgrund einer Absprache zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat einberufen.
Es hat die Aufgabe:
betriebliche Fragen und Probleme grundsätzlicher Art, die im Zusammenhang mit der Durchführung der vorliegenden Festlegungen auftreten, zu beraten,
Hinweise, Anregungen und Vorschläge zur Klärung und Lösung dieser Fragen und Probleme zu erarbeiten und dadurch die betriebliche Entscheidungsfindung über mögliche Maßnahmen zur Gestaltung der Bildschirmarbeit zu unterstützen, vorhandene Bildschirmarbeitsplätze in Augenschein zu nehmen.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060200/17

In der [Firma] wird eine Ergonomie-Gruppe gebildet. Sie setzt sich zusammen aus je einem/r Mitarbeiter/in der Zentralen Organisation, der Arbeitssicherheit und aus dem zu untersuchenden Bereich, dem Betriebsarzt und einem Mitglied der Arbeitnehmervertretung. Die Ergonomie-Gruppe kann sich nach Bedarf weitere Mitglieder und nach Absprache mit der Geschäftsführung ggf. Sachverständige hinzuziehen.
Die Mitglieder der Ergonomie-Gruppe sind bei Bedarf zu schulen.
Aufgaben der Ergonomie-Gruppe
Sie plant Art, Umfang und zeitliche Reihenfolge der Durchführung von Arbeitsplatzanalysen, führt sie - ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen - durch und unterbreitet Vorschlage zur Beseitigung festgestellter Mängel und zur Arbeitsplatz- und Arbeitsgestaltung.--

Vereinbarung Maschinenbau 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060200/2

Arbeitgeber und Betriebsrat bilden eine gemeinsame betriebliche Kommission, in die jede Seite 2 betriebsangehörige Mitglieder entsendet.
Die Aufgabe der Kommission besteht darin, über alle Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Einführung und dem Einsatz von Bildschirmgeräten zu beraten, die Arbeitsbedingungen zu überprüfen, und gegebenenfalls dem Arbeitgeber entsprechende Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Vereinbarung Baugewerbe 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/3

Für die praktische Durchführung der Arbeitsplatzanalyse ist der jeweilige Arbeitsschutzausschuss [...] zuständig. Er legt die Analyse-Methode fest, wählt bei gleichartigen Arbeitsbedingungen eventuell einzelne Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten aus, organisiert die Analyse bzw. führt sie ggf. selbst durch und macht darauf aufbauend, falls erforderlich, Korrekturvorschläge.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/100

Zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Rahmenbetriebsvereinbarung und den Einzelbetriebsvereinbarungen wird zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber ein gemeinsamer paritätischer Ausschuss gebildet. Er besteht aus je vier von der Geschäftsführung und des jeweils zuständigen Betriebsrates zu benennenden Vertretern.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/113

Für die Begleitung des Einführungsprozesses bilden die Verwaltung und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften einen Koordinierungsausschuss, bestehend aus fest benannten Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen oder von ihnen benannten fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern und der Verwaltung.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Die Regelkommunikation Gefährdungsbeurteilung ist eine regelmäßige Zusammenkunft von Arbeitsschutz und BR (z. B. alle 6 Wochen), in der Fragen der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden. Die Sitzungstermine werden im Voraus zwischen Arbeitsschutz-Leiter und BR-Vertreter festgelegt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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