Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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4.2.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Chemische Industrie 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/308

Der Ablauf liegt in der Verantwortung der Abteilungen/Betriebe. Zur Unterstützung und Beratung werden
- Beschäftigte
- Sicherheitsbeauftragte
- Vertrauensleute
mit hinzugezogen. ---

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/37

Für die Durchführung von Arbeitsplatzanalysen ist grundsätzlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit federführend. Sie prüft die Arbeitsumgebung und -Ausstattung sowie sonstige Belastungen erforderlichenfalls mit Unterstützung [...] und bewertet diese. Die Prüfung von Hard- und Software erfolgt durch den luk-Abschnitt. Die genannten Stellen überwachen die Durchführung und Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/55

Ermittlung der Gefährdungen/Belastungen (Ist-Zustand) durch den regionalen Arbeitsschutzservice/die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Unterstützend werden dabei die als Hilfsmittel für jedes Gefährdungs-/Belastungsmodul bereitgestellten Checklisten verwendet.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/75

Die Verantwortung für die Umsetzung des ArbSchG liegt bei der Werkleitung, bei den jeweiligen Bereichsverantwortlichen[...]; sie können diese Aufgabe an die jeweiligen Abteilungsleiter delegieren....

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/76

Der Zeitaufwand für die GFA/GFB darf nicht zu einer Vernachlässigung der übrigen gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte/Betriebsärzte führen.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/77

Arbeitgeber und Betriebsrat sind sich einig, dass die Vorgesetzten verantwortlich sind für die Umsetzung der Maßnahmen. Dabei werden sie unterstützt von der FASi und den SB [Sicherheitsbeauftragten].

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/17

Zur Weiterentwicklung von Arbeits- und Gesundheitsschutz bedarf es immer wieder neuer Anstöße und Impulse für den Betrieb. Die Kernaufgaben von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgegeben. Sie haben darüber hinaus
- die Entwicklung der Rechtsvorschriften und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu verfolgen, neue Erkenntnisse aufzugreifen und Vorschläge für betriebliche Umsetzung und die Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte zu erarbeiten.
Die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte müssen hierzu
- in Zusammenhängen, systemorientiert denken, Zusammenarbeit aktivieren, Schnittstellenprobleme ausräumen und Synergien mit benachbarten Fachbereichen nutzen.--

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/77

Die Sicherheitsbeauftragten (SB) der jeweiligen Abteilung werden vor der Durchführung der Analyse über deren Inhalte und den Termin in geeigneter Weise informiert und zu ihrer aktiven Mitarbeit aufgefordert.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/133

Bei der Planung und vor Anschaffung von luK ist zu ermitteln, welche Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Einzelfall zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben notwendig sind.

Vereinbarung Anonym 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/18

Der Betriebsrat hat bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ein Mitbestimmungsrecht.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/294

Die Pflicht und Verantwortung für die Durchführung, Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Vorstand der [Firma]. Der Vorstand überträgt diese Pflicht und Verantwortung auf die jeweils zuständigen Führungskräfte.
Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die jeweils zuständigen Führungskräfte bei der Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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