Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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5.1.1 Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/55

Ableiten von Lösungsvorschlägen zur Beseitigung von festgestellten Gesundheitsrisiken durch den regionalen Arbeitsschutzservice/die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt und unter Einbeziehung des BR. Dabei sind die individuellen Belange der besonders schutzbedürftigen Personen (insbesondere Jugendliche Schwangere, stillende Mütter, Behinderte) zu beachten.

Vereinbarung Chemische Industrie Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 06010027/1998

Ergeben sich aus der Gegenüberstellung vorgefundener Bedingungen des betrachteten Arbeitssystems mit den vorhandenen Schutzzielen Defizite, müssen Maßnahmen zum Abbau vorhandener Gefährdungen festgelegt werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/76

Im Übrigen legt die gemeinsame Kommission nach der Durchführung der Gefährdungsanalyse fest, ob und für welche Arbeitsplätze den Beschäftigten weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen angeboten werden (§ 11 ArbSchG).

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/84

Nach der Erfassung hat das Analyseteam die Ergebnisse zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorzuschlagen.
Die Maßnahmen richten sich nach einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und die daraus anerkannten und bewährten Lösungen.

Vereinbarung Informationstechnikhersteller 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060200/16

Obwohl nach den vorliegenden Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass die Beschäftigung von werdenden Müttern an Bildschirmarbeitsplätzen keine schädlichen Auswirkungen auf den Schwangerschaftsverlauf und das werdende Leben hat, bitten wir, sofern werdende Mütter wünschen, nicht an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigt zu werden, diesem Wunsch Rechnungen zu tragen.

Vereinbarung Landverkehr 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/166

Der erstmalige Einsatz von Beschäftigten, die das 53. Lebensjahr vollendet haben, sowie der Einsatz von Leistungsgeminderten und schwangeren Frauen an Bildschirmgeräten sind nur mit deren persönlicher schriftlicher Einwilligung zulässig. Nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist besteht ein Rückkehrrecht auf den bisherigen Bildschirmarbeitsplatz.

Vereinbarung Maschinenbau 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/30

Die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe und die Unterstützung bei der Beschaffung [...] wird ausschließlich durch den werksärztlichen Dienst festgelegt. Der betroffene Mitarbeiter erhält durch den werksärztlichen Dienst einen Berechtigungsschein, mit dem er bei einem externen Optiker unter bestimmten Modellen eine spezielle Sehhilfe auswählen kann. Für eigene, über den Standard hinausgehende Wünsche muss der Mitarbeiter selbst aufkommen.

Vereinbarung Baugewerbe 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/3

Den Mitarbeitern sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit zur Verfügung zu stellen, wenn die Untersuchung des Sehvermögens ergeben hat, dass sie notwendig sind und normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Die Kosten für spezielle Sehhilfen im Sinne dieser Regelung werden vom Arbeitgeber bei Vorliegen folgender Voraussetzungen übernommen:
- Es ist eine augenärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass der Mitarbeiter eine spezielle Sehhilfe für seinen Bildschirmarbeitsplatz benötigt.
- Kosten werden übernommen für ein Brillengestell bis zu 30,-- DM, für Gläser und ihre Entspiegelung in mittlerer Güte, für hochbrechende Gläser ab +/- 6 Dioptrien.
- Weitere Kosten (z. B. für Halbbrillen oder Mehrstärkengläser) werden nur übernommen, wenn dies sachlich notwendig ist und vom Augenarzt in seiner Bescheinigung ausführlich mit Bezugnahme auf den konkreten Arbeitsplatz begründet wird.---

Vereinbarung Energiedienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/62

Die Beschäftigten und der Betriebsrat haben zu alten Vorgängen das Recht, Vorschläge zur Gestaltung der Arbeitsplätze zu machen. In allen Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/76

Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, richtet sich die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG in Verbindung mit § 76 BetrVG.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Da die Gefährdungsbeurteilung bedingungsbezogen ausgerichtet ist, also den Arbeitsplatz und nicht den Mitarbeiter im Fokus hat, ist der Personen- und Datenschutz im Rahmen der Ermittlungen, Auswertungen, Bewertungen und der Dokumentation zu garantieren. Entsprechend dürfen Arbeitsplatztypen mit nicht weniger als 6 Mitarbeitern besetzt sein; ansonsten sind sinnvolle Zusammenlegungen erforderlich.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Das Beurteilungssystem hat bestehendes Wissen über Gefahren und Gefährdungen z. B. aus Begehungen nach ASIG aufzunehmen und zu berücksichtigen, welche Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung bereits ergriffen wurden und ob diese Maßnahmen ausreichend wirksam sind. Die jeweilige Entscheidung des Steuerkreises ist zu begründen und zu dokumentieren.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 110600/230

Vorbeugende Maßnahmen
Die Konzerngesellschaften [des Konzerns] müssen alle Mittel und Möglichkeiten nutzen, um die Qualität des Berufslebens zu verbessern und die Ursachen für arbeitsbedingten Stress der Mitarbeiter zu reduzieren. Zu diesen Mitteln und Möglichkeiten gehören insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Einführung von Kontroll-Tools und Melde-Prozessen
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich der Vorbeugung psychosozialer Risiken
- Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Maßnahmen zugunsten der Anerkennung der beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter.----

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/48

Arbeitsaufgaben werden so gestaltet, dass unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Effizienz optimale Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Sicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter geschaffen werden. In diesem Zusammenhang werden auch unangemessene Geräuschbelastungen ausgeschlossen. Arbeitsbezogene Kommunikation und individuelle Wege der Aufgabenerledigung sind ebenso zu fördern wie eine weitergehende Entwicklung persönlicher Fähig- und Fertigkeiten im Rahmen der Aufgabengestaltung.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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