Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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5.2.3 Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/17

Anteil nimmt, wer Anteil hat. Eine Voraussetzung für erfolgreiche Sicherheitsarbeit ist die konsequente Einbeziehung der Mitarbeiter. Wer an der Erarbeitung von Maßnahmen und Regeln mitgewirkt hat, setzt sich auch für deren Umsetzung bzw. Einhaltung ein. Die Mitarbeiter bringen ihre Erfahrungen ein und wirken mit bei der
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsmittel
- Ableitung sicherheitlicher Regelungen und der Lösung sicherheitlicher Probleme
- Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen sowie der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen. ---

Vereinbarung Chemische Industrie 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/308

Den Beschäftigten ist auf Wunsch Einblick in die ihren jeweiligen Arbeitsplatz betreffende Dokumentation unter Berücksichtigung des Persönlichkeits-/Datenschutzes zu gewähren. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch sollte in den Arbeitsschutzausschusssitzungen erfolgen.
Vorschläge der Beschäftigten zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sind im Sinne von Responsible Care ausdrücklich erwünscht und werden durch die Vorgesetzten gefördert.
Halten Beschäftigte getroffene Maßnahmen für nicht ausreichend, um die Sicherheit und/oder den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, sollten sie den Sachverhalt zunächst mit ihrem Vorgesetzten erörtern, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/37

Die Beschäftigten sind berechtigt, für ihren Arbeitsplatz Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft [...] darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können diese sich, ohne dass ihnen Nachteile entstehen, an die zuständigen Stellen wenden.
Sie sind verpflichtet, von ihnen erkannte Mängel ihrem Vorgesetzten sowie der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Eine im Falle von Mängeln eventuell erforderliche vertiefende Analyse kann je nach Situation im Konsens mit den betroffenen Beschäftigten in Form von Fragebögen, Einzel- oder Gruppengesprächen, ggf. auch als Gesundheitszirkel durchgeführt werden.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/91

Die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz einer Beurteilung unterzogen wird, sind an der Auswertung der Untersuchungsergebnisse sowie an der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zu beteiligen.

Vereinbarung Baugewerbe 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/3

Jeder Beschäftigte kann eine Änderung der ergonomischen Ausstattung und Gestaltung seines Bildschirmarbeitsplatzes vorschlagen, sofern diese der gesundheitlichen Verbesserung dient. Dieser Vorschlag wird vom Arbeitsschutzausschuss beraten. Dem Beschäftigten wird dann innerhalb einer angemessenen Frist möglichst schriftlich mitgeteilt, ob und in welchem Zeitraum der Vorschlag realisiert werden kann oder warum er abgelehnt wird. Die Betriebsvereinbarung über das betriebliche Vorschlagswesen bleibt unberührt.

Vereinbarung Landverkehr Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/46

Alle Beschäftigten haben das Recht bei festgestellten Mängeln an Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen einen Gesundheitszirkel zu initiieren. Ziel ist dabei, das individuelle gesundheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz zu stärken und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Dieser Gesundheitszirkel muss den Betriebsrat und den Sicherheitsbeauftragten/Fachkraft für Arbeitssicherheit miteinbeziehen. Die Verbesserungsvorschläge müssen vom Vorgesetzten umgesetzt bzw. dürfen nur begründet abgelehnt werden.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/363

Der Frage-/Antwortbogen zu psychischen Belastungen ist zunächst anonym wie folgt zu erheben/auszuwerten: Jedem/jeder Beschäftigten wird eine Schlüsselnummer durch die/den Datenschutzbeauftragte/n zugeteilt. Die Fragebogen werden durch die/den Datenschutzbeauftragte/n verteilt. Die Rückgabe erfolgt ohne Namensnennung an dieselbe Stelle.
Von dort werden sie in anonymer Form sowohl an den Arbeitgeber (zum Zweck der Datenauswertung gemäß § 5 II) wie an die gemeinsame Kommission weitergeleitet. Halten Arbeitgeber und Betriebsrat ein persönliches Gespräch mit Beschäftigten für erforderlich, so klärt der/die Datenschutzbeauftragte mit dem/der Beschäftigten, ob Bereitschaft zu einem solchen Gespräch besteht. Wird das verneint, dann bleibt es bei einer auf die Abfragegruppe bezogenen Auswertung.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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