Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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8.1.1 Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/55

Beschwerden von Beschäftigten, die sich auf eine Missachtung dieser Vereinbarung stützen, ist unverzüglich nachzugehen und der Betriebsrat zu beteiligen, soweit der Beschäftigte nach Hinweis durch den ArbG dies wünscht. Die Beschäftigten bekommen eine Antwort auf ihre Beschwerde.

Vereinbarung Anonym 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/18

Jede/r Mitarbeiter/In hat das Recht, sich zu beschweren, wenn er/sie sich gesundheitlich beeinträchtigt fühlt. Das Beschwerderecht gilt auch bei einer begründeten Vermutung von Umweltgefahren.
Die Beschwerde richtet sich an den/die Arbeitgeber/in (analog des § 84 BetrVG). Der Betriebsrat wirkt bei dem/der Arbeitgeber/in auf Abhilfe hin. Der Arbeits- und Umweltausschuss ist zu informieren. Das Beschwerderecht kann einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Hilft der/die Arbeitgeber/in der Beschwerde nicht unverzüglich ab, so darf sich der /die Arbeitnehmer/in unmittelbar an die für die Überwachung zuständigen außerbetrieblichen Institutionen wenden.
Bei nachgewiesener oder begründet vermuteter erheblicher Gesundheitsgefährdung besteht für die/den Betroffene/n ein Arbeitsverweigerungsrecht (Entfernungsrecht) unter Fortzahlung der Bezüge (analog § 9 Abs. 3 ArbSchG).
Aus der Wahrnehmung dieser Rechte dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Es gilt das Maßregelungsverbot nach § 612 BGB.

Vereinbarung Maschinenbau 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/31

Bei Beschwerden von Mitarbeitern wird arbeitsplatzbezogen die Gefährdungsbeurteilung wiederholt, bei Bedarf unter zusätzlicher Teilnahme aller relevanter Stellen [...]. Auf jeden Fall erfolgt bei Beschwerden eine Information an den Betriebsrat. ...

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/75

Treten bei der Gefährdungsbeurteilung oder bei der Festlegung bzw. Umsetzung der Maßnahmen Konflikte oder Einsprüche der ArbN auf, so sind die Sicherheitsfachkräfte, die Betriebsärztin sowie Betriebsratsmitglieder hinzuzuziehen.
Bei Nichteinigung in diesem Kreise haben Betriebsrat und Werksleitung mit dem Ziel der Einigung Verhandlungen aufzunehmen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/271

Die Mitwirkung der Beschäftigten in allen Phasen der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass
- vorhandene Gefährdungen erkannt und realistisch beurteilt werden,
- effektive Schutzmaßnahmen festgelegt werden,
- getroffene Maßnahmen von den Beschäftigten akzeptiert und unterstützt werden,
- die Wirksamkeit der Maßnahmen ermittelt und bewertet wird.----

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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