Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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9.2.2 Beteiligung der Beschäftigten (12 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/46

Alle Beschäftigten haben das Recht, bei festgestellten Mängeln an Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen einen Gesundheitszirkel zu initiieren. Ziel ist dabei, das individuelle gesundheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz zu stärken und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Dieser Gesundheitszirkel muss den Betriebsrat und den Sicherheitsbeauftragten/Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einbeziehen. Die Verbesserungsvorschläge müssen vom Vorgesetzten umgesetzt bzw. dürfen nur begründet abgelehnt werden. Für einen Gesundheitszirkel erhalten maximal 5 Betroffene innerhalb eines halben Jahres für maximal 5 Sitzungen über eine Stunde die Freistellung von ihrer Arbeit.

Vereinbarung Baugewerbe 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/3

Jeder Beschäftigte kann eine Änderung der ergonomischen Ausstattung und Gestaltung seines Bildschirmarbeitsplatzes vorschlagen, sofern diese der gesundheitlichen Verbesserung dient. Dieser Vorschlag wird vom Arbeitsschutzausschuss beraten. Dem Beschäftigten wird dann innerhalb einer angemessenen Frist möglichst schriftlich mitgeteilt, ob und in welchem Zeitraum der Vorschlag realisiert werden kann oder warum er abgelehnt wird. Die Betriebsvereinbarung über das betriebliche Vorschlagswesen bleibt unberührt.

Vereinbarung Chemische Industrie 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/308

Vorschläge der Beschäftigten zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sind im Sinne von Responsible Care ausdrücklich erwünscht und werden durch die Vorgesetzten gefördert.

Vereinbarung Maschinenbau 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/31

Wenn die Mitarbeiter nicht alle einzeln befragt werden, ist eine korrekte Beurteilung entsprechend der Intention des Gesetzgebers nicht möglich.

Vereinbarung Energiedienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/62

Die Arbeitnehmer/-innen, deren konkreter Arbeitsplatz einer Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse unterzogen wird, werden wie folgt beteiligt:
- Es erfolgt eine Unterrichtung anhand von Unterlagen über die Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse und das verwendete Verfahren nach vorheriger umfassender Information gem. ArbSchG § 4.
- Die Datenerhebung erfolgt [...] durch Befragen der Arbeitnehmer/-innen bzw. durch bereits vorhandene Daten.
- Die u. a. psychischen Belastungen werden durch einen mit dem Betriebsrat zu vereinbarenden Fragebogen ermittelt.
- Alle Arbeitnehmer/-innen, deren konkreter Arbeitsplatz der Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse unterzogen wurde, erhalten die Ergebnisse nach Abschluss der Phasen I.2 und III und sind berechtigt, eine Stellungnahme abzugeben.----

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/91

Die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz einer Beurteilung unterzogen wird, sind an der Auswertung der Untersuchungsergebnisse sowie an der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zu beteiligen.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/28

Die Mitarbeiterinnen, deren konkreter Arbeitsplatz einer Arbeitsplatzanalyse unterzogen wird, sind bei allen Fragen betreffs der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu beteiligen. Werden im Rahmen der Arbeitsplatzanalysen Gefährdungen für die Mitarbeiterinnen festgestellt, sind diese kurzfristig durch geeignete Maßnahmen abzustellen.
Bei gesetzlichen, organisatorischen oder technischen Veränderungen sind die Arbeitsplatzanalysen zu wiederholen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090400/27

Die Einführung des SAP-Systems beinhaltet für die Beschäftigten ein ganz erhebliches Potenzial an Änderung bisheriger organisatorischer Abläufe und Strukturen. Daher sollen die Beschäftigten möglichst frühzeitig ganz im Sinne neuester Regelungen zum Arbeitsumwelt- und Gesundheitsschutz unmittelbar beteiligt werden. Es ist sicherzustellen, dass Beteiligung wesentlich über reine Abfragemaßnahmen (etwa Befragung zur Erhebung der Ist-Situation) und Meinungserhebungen zu bereits (von anderen) durchgeplanten Sollkonzepten hinausgeht und Erfahrungen aus den vorangegangenen Projekten und Projektschritten in die weitere Gestaltung zurückfließen.
Damit soll sichergestellt werden, dass den Beschäftigten ermöglicht wird, ihre Erfahrungen, Wünsche und Anforderungen aktiv in den Gestaltungsprozess einzubringen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/26

[...] hat im Rahmen der Maßnahmenumsetzung die Mitwirkung und Beteiligung der Beschäftigten am Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern. Der Ausschuss gemäß § 3 dieser Betriebsvereinbarung kann hierzu praktische Vorschläge unterbreiten.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/75

Die jeweiligen ArbN sind bei der Analyse und Beurteilung der Gefährdungen aktiv zu beteiligen und vorab zu unterrichten.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/17

Die Identifikation mit dem Unternehmen ist eine Folge der Gestaltungsmöglichkeiten des Einzelnen: "Anteil nimmt, wer Anteil hat."
Die Einbeziehung aller Mitarbeiter ist Voraussetzung für den Erfolg.
Hierzu werden Lösungsalternativen im Dialog mit den künftigen Anwendern bzw. Betroffenen bewertet.
Anteil nimmt, wer Anteil hat. Eine Voraussetzung für erfolgreiche Sicherheitsarbeit ist die konsequente Einbeziehung der Mitarbeiter.
Wer an der Erarbeitung von Maßnahmen und Regeln mitgewirkt hat, setzt sich auch für deren Umsetzung bzw. Einhaltung ein. Die Mitarbeiter bringen ihre Erfahrungen ein und wirken mit bei der
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln,
- Ableitung sicherheitlicher Regelungen und der Lösung sicherheitlicher Probleme,
- Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen sowie der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen. ""---

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/76

Bei Ausscheiden der/des Beschäftigten oder danach sind ihr/ihm alle auf ihren/seinen Arbeitsplatz bezogenen Dokumentationen auf Verlangen in Kopie auszuhändigen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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