Thema: Machine Learning Anwendung in der betrieblichen Praxis

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1.4.1 Probleme durch potenziell immanente Leistungs- und Verhaltenskontrolle (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/606

Office 365 wird nicht zur Überwachung oder Leistungserfassung der Mitarbeiter eingesetzt.
Insbesondere werden die im System erfassten Daten nicht zur Kontrolle von Arbeitszeit und -menge verwendet.
Sämtliche Leistungsdaten, die das System erfasst, dürfen weder direkt noch indirekt zum Gegenstand arbeitsrechtlicher Maßnahmen gemacht werden. Sofern personenbezogene Mitarbeiterdaten unter Verletzung der Vorschriften dieser Betriebsvereinbarung oder sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften ausgewertet oder in sonstiger Art und Weise genutzt werden, besteht insoweit ein prozessuales Beweisverwertungsverbot.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/598

Daten, die entgegen dieser Betriebsvereinbarung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, dürfen nicht für die Begründung arbeitsrechtlicher Maßnahmen durch den Arbeitgeber verwendet werden. Findet eine solche Verwendung statt, sind durchgeführte arbeitsrechtliche Maßnahmen auf Verlangen des betroffenen Arbeitnehmers oder des zuständigen Betriebsrats unverzüglich vom Arbeitgeber rückgängig zu machen.
Gleiches gilt für andere Verarbeitungen wie insbesondere für Speicherungen aus Sicherheitsgründen ("back up") und für die technische Administration des Systems.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/596

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Leistung und/oder zum Verhalten von Arbeitnehmern unter Verstoß gegen diese GBV, sind zur Begründung von rechtlichen Maßnahmen unzulässig. Die unzulässig gewonnenen Daten unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind umgehend zu löschen.
Alle Maßnahmen, die auf Informationen beruhen, die unter Verletzung dieser Vereinbarung gewonnen wurden, sind unwirksam und rückgängig zu machen. Entstandene Nachteile sind auszugleichen. Diese Informationen dürfen nicht für interne Beurteilungen oder Arbeitsgerichtsverfahren verwendet werden.
Im Zweifel liegt die Beweislast, Daten unter Einhaltung dieser GBV gewonnen zu haben, beim Arbeitgeber.
Den Mitarbeitern dürfen aus der Nutzung oder Nichtnutzung der freiwillig zu nutzenden Funktion von SharePoint keine Nachteile entstehen.

Vereinbarung Börse/Makler 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/595

Durch OneClaim [= Programm zur Standardisierung und Verwaltung von Versicherungsschadensfällen] erfolgt weder eine Leistungs- und Verhaltensprüfung von Mitarbeitern noch ein Leistungs- und Verhaltensvergleich zwischen Mitarbeitern. Ziffer 3 der GBV Technologie bleibt unberührt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090502/334

Zweck des Tools
Mit der Einführung [des digitalen HR-Managementsystems] werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- einheitliches, qualitativ hochwertiges Reporting
- Widerspruchsfreiheit
- Vergleichbarkeit über Standorte/Divisionen
- eine Datenquelle
- Sicherstellung eineindeutiger HR-Kennzahlen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090502/323

Darüber hinaus dürfen nur die in den Anlagen zu den einzelnen Modulen geregelten Auswertungen erstellt werden.
Neben MyHR werden keine weiteren Datenbanken mit aus MyHR transferierten Personaldaten geführt, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Office-Software lediglich zur besseren Ergebnisaufbereitung von Ausarbeitungen und Auswertungen, nicht aber zur dauerhaften datenbankorientierten Speicherung von aus MyHR transferierten Personaldaten benutzt wird.

Vereinbarung Maschinenbau 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090202/262

Eine Überwachung der Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ausdrücklich nicht Zielsetzung dieser Gesamtbetriebsvereinbarung.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten, inklusive der Verbindungsdaten (Einzelverbindungen und Summenbetrachtungen) gelten die Grundsätze der Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit.
Der Grundsatz der Zweckbindung bedeutet, dass nur solche Verarbeitungen erfolgen, für die vorher im Rahmen dieser GBV ein Verwendungszweck definiert worden ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass der Umfang der zu verarbeitenden persönlichen Arbeitnehmerdaten auf das zur jeweiligen Zweckerfüllung erforderliche Maß begrenzt bleibt.
Verarbeitungen, die gesetzlich, durch Tarifvertrag oder Gesamtbetriebsvereinbarung oder Betriebsvereinbarung erforderlich sind, müssen nicht extra definiert werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090202/262

Auswertungen, die personenbezogene oder -beziehbare Daten enthalten, dürfen nicht zu unzulässiger Leistungs- oder Verhaltenskontrolle verwendet werden.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Analyse bisheriger Regelungen und Vereinbarungen
    1. Auswertung und Analyse von Daten 8 Textauszüge
  2. Personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten
    1. Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte 9 Textauszüge
  3. Datenübermittlung, Schnittstellen und Auswertungen durch externe Dienstleister
    1. Auftragsverarbeitung 9 Textauszüge
  4. Maschinelle Überwachung
    1. Probleme durch potenziell immanente Leistungs- und Verhaltenskontrolle 8 Textauszüge
  1. Auswirkung auf die Mitbestimmungspraxis
    1. Prozessorientierte Vereinbarungs- und Regelungsformen 6 Textauszüge

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