Thema: Strategische Personalplanung

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2.4.4 Personaleinsatzplanung (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Energiedienstleister 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/73

Die bevorstehenden Reorganisationsmaßnahmen haben zur Folge, dass Arbeitsplätze und die damit verbundenen Aufgaben ersatzlos wegfallen. Ziel der Aktivierung des internen Arbeitsmarktes ist es, möglichst vielen von der Reorganisation durch Wegfall des angestammten Arbeitsplatzes betroffenen Mitarbeitern einen neuen Arbeitsplatz anbieten zu können.

Betroffene Mitarbeiter, die nicht oder noch nicht auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden können, werden unter Berücksichtigung der persönlichen und fachlichen Qualifikation sowie der betrieblichen Erfordernisse weiterhin sinnvoll eingesetzt und beschäftigt.

Der "interne" Arbeitsmarkt umfasst die Konzernunternehmen [Firma], [Firma] und [Firma]. Die nachfolgenden Grundsätze werden auch bei einem einvernehmlichen Wechsel von betroffenen AN in Unternehmen außerhalb des Konzerns angewendet, die die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes anwenden.

Freie und frei werdende Arbeitsplätze werden, soweit eine Wiederbesetzung erforderlich ist, vorrangig mit internen AN besetzt. Hier sind insbesondere die AN zu berücksichtigen, die von den Reorganisationsmaßnahmen direkt betroffen sind. Eventuelle Qualifikationslücken werden unter Berücksichtigung der persönlichen und bisherigen fachlichen Qualifikationen sowie den betrieblichen Erfordernissen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen geschlossen.

Ist eine Stelle, z. B. aufgrund besonderer Qualifikationsanforderungen, nicht durch einen von der Reorganisation betroffenen AN zu besetzen, ist diese Stelle vorrangig durch einen anderen internen AN zu besetzen, um im Zuge des so ausgelösten Nachrückprozesses weniger qualifizierte freie Stellen für betroffene AN zu schaffen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/217

Für den Ausgleich zwischen Überhang und Bedarf ist eine frühzeitige Wiederbesetzungsplanung von Stellen erforderlich, die zukünftig ganz oder teilweise sowie dauerhaft oder vorübergehend frei werden. Dieses ist insbesondere deshalb von Bedeutung, um Unterdeckungen, Arbeitsengpässe etc. in den Bereichen zu vermeiden bzw. nicht entstehen zu lassen oder eine mögliche Einsatzplanung oder Qualifizierung von Mitarbeitern des [internen Qualifizierungs- und Vermittlungscenters] aufgrund mangelnder Planung zu verhindern. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von z. B. Beratereinsätzen, Beschäftigung von Leasingkräften bzw. eine Maßnahmenevidenz zur Reduzierung von Mehrarbeit. Zur Flankierung dieser Grundvoraussetzung wird daher auch der jeweils zuständige örtliche Personalrat frühzeitig über die Wiederbesetzungsplanungen informiert.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/269

Voraussetzung ist, dass eine bedarfsgerechte Personalplanung mit einer Regelbesetzung unter Beteiligung der örtlichen Betriebsräte erstellt ist (bis zu deren Erstellung auch im konkreten Einzelfall abzustimmen), wonach auch nach temporärer Versetzung einer/s Mitarbeiters/in die verbleibende Personalstärke ausreicht, um eine adäquate Patientenversorgung sicher zu stellen, und planbare Abwesenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend berücksichtigt wurden und ein Ausfallkonzept im betroffenen Bereich existiert. Über die Voraussetzungen entscheiden die örtlichen Betriebsparteien in eigener Regie.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/494

Wenn im Zusammenhang mit der retrospektiven Bewertung des zurückliegenden Quartals festgestellt wird, dass die für eine Station bzw. einen Bereich die ehemals prospektive Pflegepersonalausstattung gem. § 7 Abs. 1 bis 3 unterschritten worden ist, so ist unverzüglich eine Klärung zwischen GA und der betreffenden [Pflegerischen Leitung] herbeizuführen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/494

[Pflegerische Leitung] und GA haben alle konkreten Umstände der Station bzw. des Bereichs sowie die Ursachen der Unterschreitung festzustellen und zu erörtern. Insbesondere sind die Umstände heranzuziehen, die von Arbeitnehmern oder dem GA während des betreffenden Quartals als Indizien für Überlastungsursachen (§ 12 Abs. 1) geltend gemacht worden sind, ohne dass es zu einer Abhilfe gekommen ist. Vorrangig ist zu prüfen, wie eine Wiederholung der Unterdeckung in den nächsten Quartalen vermieden werden kann.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/33

Planung des Personaleinsatzes: Aufgabe der Personaleinsatzplanung ist die bestmögliche Eingliederung der verfügbaren Mitarbeiter in den betrieblichen Leistungsprozess. Es geht um die bestmögliche Zuordnung der vorhandenen Mitarbeiter zu den verfügbaren Stellen. Insoweit sind sich die Parteien einig, dass die Planung des Personaleinsatzes eine wesentliche Schnittstelle zu den betrieblichen Arbeitszeitregelungen aufweist und ggf. auch im Rahmen von Arbeitszeitvereinbarungen mitzuregeln ist.

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  7. Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses
    1. Unterrichtung und Beratung über den Wirtschaftsausschuss 3 Textauszüge
  8. Rechte und Pflichten der Beschäftigten
    1. Information und Beteiligung der Beschäftigten 7 Textauszüge
  9. Schulung der Beteiligten
    1. Schulungs- und Informationsverfahren 1 Textauszüge
  10. Hinzuziehung von Sachverständigen
    1. Externe Unterstützung durch Sachverständige zu Fragestellungen der Personalplanung 1 Textauszüge

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