Thema: Strategische Personalplanung

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3.2.1 Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte (18 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/41

Der Personalplanungsprozess einschließlich der Beratung mit den betrieblichen Interessenvertretungen soll sich in der Weise am Planungskalender orientieren, dass dessen Ergebnisse grundsätzlich in die Unternehmensplanung einfließen können. Dem Betriebsrat wird der Planungskalender für das jeweilige Planungsjahr vor Beginn der Planungsrunde zur Verfügung gestellt.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/190

Grundlage für die Entscheidung zum Einsatz von LAN [Leiharbeitnehmern] bildet die zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung kommunizierte und erläuterte Personal-, Personalbedarfs-, sowie Personaleinsatzplanung des Unternehmens. Zuständig für die Erstellung der Personal-, Personalbedarfs-, sowie Personaleinsatzplanung sowie für deren Umsetzung ist die jeweilige Bereichsleitung in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG und § 14 AÜG bleiben hiervon unberührt. Vorschläge des Betriebsrates zur Beschäftigungssicherung im Sinne des § 92a BetrVG sind bei der Personal-, Personalbedarfs-, sowie Personaleinsatzplanung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/286

Die Vergabe von Werkverträgen muss im Rahmen einer Fremdleistungsplanung mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Sollen Arbeiten fremdvergeben werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: .
- Eine Fremdvergabe darf nicht zu Nachteilen für die [Firma]-Stammbelegschaft führen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass durch die Fremdvergabe keine Stammarbeitsplätze gefährdet werden.
- Jegliche Form von Fremdvergabe ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Betriebsrates möglich.
- Für Stammarbeitnehmer mit Einsatzeinschränkungen (Schwerbehinderte, Alters- und Alternsgerechte Arbeitsplätze und für leistungsgeminderte Mitarbeiter) sind ausreichend Arbeitsplätze vorzuhalten, an denen sie eingesetzt werden können.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/33

Soweit für die Zwecke der Personalbedarfsermittlung und der Personaleinsatzplanung erforderlich, ist auch die Personalentwicklung Gegenstand der Unterrichtung und Beratung.

Vereinbarung Energiedienstleister 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/35

Einmal im Jahr informiert die [...]-Konzernleitung den Europäischen Betriebsrat über die Konzernstrategie laut Artikel 1.3 der vorliegenden Vereinbarung und legt ihm einen zusammenfassenden Bericht über die je Land und Sparte durchgeführten Maßnahmen vor.
Bei dieser Gelegenheit trägt der [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Ausschuss seine Analysen und/oder Anliegen in Bezug auf die Situation und die Veränderung der Tätigkeiten und der Beschäftigungslage innerhalb des [Firma]-Konzerns vor. [...]
Einmal im Jahr wird er über die Strategien der verschiedenen [...]-Tochtergesellschaften und ihre vorhersehbaren Auswirkungen auf die Beschäftigungslage informiert.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/259

Der örtliche Betriebsrat (BR) erhält auf der Grundlage der jährlichen Wirtschaftsplanung und der daraus abgeleiteten Personalplanung einen Überblick über die geplante Zusammensetzung der Gesamtbelegschaft für das Folgejahr. Dazu legen die Parteien folgendes Verfahren fest:
- Auf der Grundlage der im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Folgejahr geplanten Gesamtbelegschaft wird der Anteil der darin enthaltenen flexiblen Arbeitsverhältnisse zum Stichtag des 31.12. des Folgejahres geplant.
- Maßgebend zur Bestimmung des Anteils ist der Stichtag. Zum Stichtag sollen die unter § 2 genannten Anteile nicht überschritten werden.
- Die Betriebsparteien überprüfen jeweils zur Mitte des Jahres, ob die Planung zum Stichtag aufrechterhalten bleibt oder angepasst werden muss.
- Bei absehbarer Überschreitung der unter § 2 genannten prozentualen Anteile treten die Betriebsparteien in Gespräche über die weitere Verfahrensweise ein.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/275

§ 4 Planung und Beteiligung des Betriebsrats
Das Unternehmen legt dem Betriebsrat im Rahmen der Personalplanung regelmäßig seine Planungen über den Einsatz von Fremdleistungen vor. Dies bezieht sich insbesondere auf die Anzahl, Aufgaben, Zeitdauer, Kosten usw. des Einsatzes von Fremdfirmenarbeitnehmern. Dabei ist zu begründen, warum die Arbeiten nicht von Arbeitnehmern des Unternehmens erledigt werden können.

Dem Betriebsrat sind auf Verlangen alle Vertrage vorzulegen, die Fremdfirmenarbeitnehmer betreffen.

Quartalsweise werden mit den örtlichen Betriebsräten gem. § 92 BetrVG eine Personalbedarfsplanung vorgestellt und diskutiert.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/281

Der Betriebsrat wird bei den Fragen zur Abstimmung zwischen Produktionsplanung und Personalplanung bei Werkvertragsvergaben i. S. v. § 2 informiert. Die [Firma] wird mit dem Betriebsrat die erforderlichen Maßnahmen beraten. Sie hat Vorschläge des Betriebsrates mit diesem zu erörtern. Hierbei werden im Sinne dieses Tarifvertrages insbesondere folgende Betrachtungen vorgenommen:

Der Soll-/lst-Abgleich der geplanten Fertigungsstunden sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen der Personalplanung
- Produktionsplanung einschließlich der Ableitung des notwendigen Stundenvolumens
- Kapazitätsbasierte Personalbedarfsermittlung
- Vergabeumfang an Werkvertragsunternehmen
- Zeiten von Unter-/Überlastung

Abgleich des Beschäftigungsbedarfes und der Personalplanung.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/286

Alle geplanten Fremdvergaben werden im Vorfeld mit dem Betriebsrat beraten. Hierzu wird der Betriebsrat bereits in der Vorplanungsphase über Produktionsplanung und Personalplanung umfassend informiert.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/33

Der GBR bzw. ein von ihm eingesetzter Ausschuss hat das Recht, entsprechend der aktuellen Situation, die sich aus den einzelnen betrieblichen Personalplanungsmaßnahmen für die gesamte [Unternehmensgruppe] ergibt, die Durchführung einer Sitzung mit dem Unternehmen zu verlangen, in der auf der Grundlage der Art und des Umfangs der Planungsmaßnahmen zu beraten ist. Dabei kann der GBR Vorschläge insbesondere zur Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG) oder zu anderen, den Arbeitnehmerinteressen dienenden Maßnahmen machen, wie beispielsweise Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern oder zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (§ 92 Abs. 2, 3 BetrVG). Über alle Vorschläge ist mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu verhandeln.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/26

Nachdem anhand der Unterlagen ein konkreter Personalmehr- oder -minderbedarf festgestellt worden ist, wird die Geschäftsführung der [Firma] den Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (z. B. befristete oder unbefristete Einstellungen; Entlassungen) informieren und über die Vermeidung von sozialen Härten für die MitarbeiterInnen beraten (Personaldeckungsplanung).

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/36

Die Arbeitgeberin wird die Personalplanung monatlich mit dem Betriebsrat beraten und dem Betriebsrat Gelegenheit geben, zur Personalplanung Stellung zu nehmen. §§ 107 f. BetrVG und §§ 111 f. BetrVG bleiben unberührt.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/36

Innerbetriebliche und außerbetriebliche Personalbeschaffung
Die Arbeitgeberin wird im Zusammenhang mit den Beratungen nach Ziffer 2 mit dem Betriebsrat die innerbetriebliche und außerbetriebliche Personalbeschaffung beraten und dabei insbesondere erörtern, welche Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit Blick auf die innerbetriebliche Personalbeschaffung bzw. den innerbetrieblichen Personaleinsatz erforderlich sind. Dabei besteht Einvernehmen darüber, dass der Qualifizierung und Weiterbildung interner Mitarbeiter als Maßnahme der Personalentwicklung ein hoher Stellenwert zukommt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080220/137

Ausgehend von der unternehmensweiten Planung [...] ist der Personalbedarf auf der Basis einer Personalplanung, die von den Betriebsleitern mit den jeweils betroffenen Betriebsräten nach §§ 90, 92, 92a BetrVG so früh wie möglich eingehend zu beraten ist, festzulegen. Die Personalplanung ist bei Umsetzung einer Maßnahme, die Auswirkungen auf den Personalbedarf hat, unter Beteiligung des Betriebsrats gemäß §§ 90, 92, 92a BetrVG fortzuschreiben.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080220/137

Wenn sich die Umstände, unter denen die Personalplanung erfolgt ist, wesentlich verändern sind Beratungen nach §§ 90, 92, 92a BetrVG über Planungskorrekturen zu führen. Unabhängig davon ist sie mindestens 2 x jährlich zum 01.10. und 01.04. eines jeden Jahres zu überprüfen und mit dem Betriebsrat zu beraten. Daneben ist die geplante Arbeitsplatzentwicklung entsprechend den genannten Terminen zu überprüfen und zu aktualisieren.

Vereinbarung Landverkehr 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/41

Aufgabe der Betriebsparteien ist es, über alle Fragen der Personalplanung, d. h. die künftige Entwicklung des Personalbedarfs und des Personalbestands in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu beraten.

Hierzu gehören insbesondere die Planung und Beratung
- über den künftigen Personalbedarf (Personalbedarfsplanung)

Aufgabe der Personalbedarfsplanung ist es, festzustellen, wie viele Mitarbeiter in welchen Funktionen erforderlich sind. Es soll dabei ermittelt werden, wann welcher Personalbedarf entsteht.

- über den zukünftigen Personalbestand (Personalbestandsplanung)

Die Personalbestandsplanung soll Aufschluss darüber geben, ob die erforderlichen Mitarbeiter in ausreichender Zahl mit den entsprechenden Qualifikationen zur gewünschten Zeit am richtigen Ort vorhanden sind und ob ggf. Nachführungsmaßnahmen oder auch Abbaumaßnahmen erforderlich werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/269

Die Betriebsparteien vor Ort vereinbaren, dass regelmäßig (einmal pro Quartal) über Personalplanung, Regelbesetzungen und Ausfallkonzepte etc. beraten wird (§§ 92 und 92a BetrVG, letzterer, bezogen auf Fremdfirmen- und Leiharbeitnehmerinneneinsatz), damit die Ziele dieser Betriebsvereinbarung erreicht werden können.

Vereinbarung Landverkehr 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/43

Der Personalplanungsausschuss hat die Aufgabe, alle Fragen der Personalplanung in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu beraten. Dazu zählen u. a.
- die Personalbedarfsplanung (auf Basis der zugrundeliegenden Leistungsplanung); soweit die Planung auf Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten beruht, ist deren Zustandekommen dem Betriebsrat ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern,
- erfolgt die Planung nicht auf Basis von Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten, ist dem Betriebsrat diese Basis der Planung ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern,
- die Planung und Beratung von Qualifizierungs- und Nachfolgemaßnahmen (Qualifizierungs- und Nachfolgeplanung) gemäß § 4,
- die Planung und Beschaffung des notwendigen Personals entsprechend den betrieblich erforderlichen Qualifikationen (Personalbeschaffungsplanung),
- die Planung des Einsatzes des vorhandenen und zu beschaffenden Personals (Personaleinsatzplanung),
- der Abbau und die Freisetzung von Personal (Personalabbauplanung),
- die Überprüfung der Aktualität der Personalplanung [...].

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    1. Einfluss demografischer, wirtschaftlicher und technischer Entwicklung auf Personalplanung 6 Textauszüge
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    2. Personalbeschaffungsplanung 28 Textauszüge
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    5. Personalabbauplanung 5 Textauszüge
    6. Personalkostenplanung 2 Textauszüge
  5. Datenschutz
    1. Zweckgebundene Datenerhebung 6 Textauszüge
  6. Geltungsbereich
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    1. Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte 18 Textauszüge
  3. Vorschlags- bzw. Initiativrechte des Betriebsrats
    1. Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Initiativrechte 2 Textauszüge
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    1. Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Regelungsbestandteile (allgemeine Mitbestimmung) 4 Textauszüge
  5. Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat
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    1. Unterrichtung und Beratung über den Wirtschaftsausschuss 3 Textauszüge
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    1. Information und Beteiligung der Beschäftigten 7 Textauszüge
  9. Schulung der Beteiligten
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    1. Externe Unterstützung durch Sachverständige zu Fragestellungen der Personalplanung 1 Textauszüge

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