Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.3.6 Intervention bei akuter Berauschtheit (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Maschinenbau 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/232

Gefährdung der Arbeitssicherheit - Ansprache im Akutfall
- Besteht aufgrund äußerer Anzeichen der Eindruck, dass ein Mitarbeiter unter Einfluss von berauschenden Mitteln steht und somit nicht in der Lage ist, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, ist der Vorgesetzte aufgefordert einzugreifen. Auch Hinweisen aus dem Kreis der Beschäftigten hat er in angemessener Form nachzugehen.
- Die Entscheidung den betreffenden Mitarbeiter vom Arbeitsplatz zu entfernen und ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, orientiert sich an den subjektiv wahrgenommenen Auffälligkeiten im Auftreten und Verhalten.
- Der Vorgesetzte zieht eine weitere Person als Beweishilfe hinzu und informiert möglichst unverzüglich den jeweils zuständigen Personalbereich sowie den Betriebsrat.

Vereinbarung Kirchen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/179

Weist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeitervertretung die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten darauf hin, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter Verhaltensweisen zeigt, die auf eine Suchtmittelgefährdung oder -abhängigkeit hinweisen, ist ebenfalls das entsprechende Verfahren einzuleiten.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/206

Besteht der begründete Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ihrer oder seiner Eigenverantwortung nach § 4 dieser Dienstvereinbarung nicht gerecht wird, so wird folgendes vereinbart: [...]
- Entscheidungen, die betroffene Person vom Arbeitsplatz zu entfernen, orientieren sich an einschlägigen Verdachtsmomenten ("Beweis des ersten Anscheins") und an den allgemeinen Lebenserfahrungen der oder des Vorgesetzten.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/170

Die oder der betroffene Beschäftigte kann den Verdacht, unter Einfluss von Suchtmitteln zu stehen, zur Überzeugung der Vorgesetzten widerlegen, indem sie oder er sich freiwillig einem entsprechend geeigneten medizinischen Test unterzieht. Die Kosten werden auch übernommen wenn der medizinische Test bei einem Arzt/Ärztin außerhalb der [Firma] nachweislich durchgeführt wurde.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/170

Auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ist der/die Suchtbeauftragte ggf. ein Personalratsmitglied oder eine Person des Vertrauens zu diesem medizinischen Test hinzuzuziehen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/223

§ 3 Verdacht eines Verstoßes gegen das Alkohol- und Rauschmittelverbot
Das Testgerät (Alkomat) wird im Betriebsratsbüro [...] aufbewahrt und kommt nur in Verbindung mit dem dieser Betriebsvereinbarung als Anlage beigefügten Protokoll zum Einsatz. Das Originalprotokoll verbleibt im Betriebsratsbüro. Kopien erhalten der betroffene Mitarbeiter und die Personalabteilung.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/206

Grundsätzlich gilt, wer Suchtmittel zu sich nimmt bzw. am Arbeitsplatz noch unter deren Wirkung steht, riskiert den Verlust der gesetzlichen Unfallversicherung und trägt im Falle eines Arbeitsunfalls dann alleine die Folgekosten.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/206

[...]
- Wird die betroffene Person nach Hause entlassen, trägt die Dienststelle die Verantwortung für den sicheren Heimweg.
- Veranlasst die oder der Vorgesetzte einen Heimtransport, hat die betroffene Person die Kosten zu tragen.
- Ist die betroffene Person durch eigenes Verschulden an ihrer Dienstleistung verhindert, besteht für die ausgefallene Arbeitszeit kein Anspruch auf Bezüge.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/208

Wird die betroffene Person nach Hause entlassen, ist der Vorgesetzte verpflichtet, für einen sicheren Heimweg - ggf. durch einen begleitenden Heimtransport bis zur Wohnungstür - zu sorgen.

Vereinbarung Maschinenbau 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/232

Wird ein Mitarbeiter unter Einfluss oder im Besitz von illegalen Drogen angetroffen, ist in jedem Fall die interne Beratungsstelle für Sucht und Soziales einzuschalten. Liegt eine Suchterkrankung vor, entscheiden der jeweilige Personalleiter und der Betriebsratsvorsitzende unter Hinzuziehung der Beratungsstelle für Sucht und Soziales über die weitere Vorgehensweise.

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    6. Wiederaufnahme des Konsums 4 Textauszüge
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    8. Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Textauszüge
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  6. Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht
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