Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.4.7 Nachsorge (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/231

§ 9 Betreuung
Vor Abschluss einer stationären Therapie nimmt der Betroffene eigenverantwortlich Kontakt mit der internen oder externen Suchtberatung auf und informiert sich über die Nachsorge und die Wiedereingliederung.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/170

Vor Abschluss einer Therapie nimmt die oder der betreuende Ansprechpartner Sucht persönlich Kontakt zu der Betroffenen oder dem Betroffenen auf und informiert sie oder ihn über die Wiedereingliederung und Nachsorge.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/170

Während der Eingliederungsphase werden der oder dem Beschäftigten regelmäßige Gespräche angeboten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/186

Im Rahmen der erforderlichen Nachsorge ist regelmäßig der Besuch einer Selbsthilfeeinrichtung angezeigt. Daher fordert der Dienstvorgesetzte den Betroffenen in Abstimmung mit dem Ärztlichen Dienst der [Firma] schriftlich auf, zur weiteren gesundheitlichen Stabilisierung einer innerbetrieblichen Nachsorgegruppe beizutreten oder sich einer geeigneten externen Selbsthilfegruppe anzuschließen.

Vereinbarung Kirchen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/179

Nachsorge
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Suchtproblemen wird nahegelegt, während oder nach einer erfolgten Therapiemaßnahme eine Selbsthilfegruppe zu besuchen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/175

Es ist Aufgabe der Führungskräfte, zu überprüfen, inwieweit Belastungen in der Arbeitssituation bestehen, die einen Rückfall fördern können und ob bzw. wie diese ggf. verändert werden können. Falsch wäre es, auf die Dienstkraft aufgrund der Vorgeschichte besondere Rücksicht zu nehmen und so die Suchterkrankung herauszustellen. Die Führungskraft soll vielmehr dafür sorgen, dass die betroffene Dienstkraft möglichst reibungslos in den täglichen Arbeitsablauf integriert werden kann.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/206

Im Rahmen der Fürsorgepflicht bietet der Arbeitgeber nach einer abgeschlossenen Therapie für die Mitarbeiterin oder für den Mitarbeiter Nachsorgemaßnahmen, wie z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement oder Rückmeldegespräche, in Abstimmung mit den Betrieblichen Ansprechpartnern Sucht an. War eine suchtkranke Mitarbeiterin oder ein suchtkranker Mitarbeiter über längere Zeit aus dem Arbeitsprozess herausgelöst, wirken für eine erfolgreiche Wiedereingliederung, auf Initiative und unter Federführung der Suchtbeauftragten/des Suchtbeauftragten, die Personalverwaltung, die Betrieblichen Ansprechpartner Sucht, der Personalrat und in Betracht kommende Führungsverantwortliche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen, um konkrete Maßnahmen zur Wiedereingliederung festzulegen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Anbindung der Betrieblichen Suchtprävention an das Betriebliche Gesundheitsmanagement
    1. Schnittstelle Lenkungsausschuss, Ausschuss 4 Textauszüge
  1. Ziele der Vereinbarungen
    1. Frühzeitige Hilfe, Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung, transparentes Handlungskonzept 11 Textauszüge
  2. Betriebliche Suchtprävention
    1. Suchtfördernde Arbeitsbedingungen 6 Textauszüge
    2. Aufklärung und Information 4 Textauszüge
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    4. Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen 16 Textauszüge
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  3. Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit
    1. Bezugnahme auf nicht stoffgebundene Problematiken 1 Textauszüge
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    3. Absolutes Suchtmittelverbot/Punktnüchternheit 4 Textauszüge
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    2. Stufenplan 9 Textauszüge
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    4. Regelung bei Sonderformen des Arbeitsvertrages 2 Textauszüge
    5. Kostenübernahme, Lohnfortzahlung 3 Textauszüge
    6. Wiederaufnahme des Konsums 4 Textauszüge
    7. Nachsorge 7 Textauszüge
    8. Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Textauszüge
  5. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    1. Für Führungskräfte, Berater, Verantwortliche 6 Textauszüge
  6. Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht
    1. Recht auf Anonymität, Schweigepflicht, Datenschutz 6 Textauszüge
  1. Mitwirkung und Einbindung in Prozesse
    1. Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Ansprechpartnern für Suchtfragen 4 Textauszüge
    2. Beteiligung bei Interventionen 7 Textauszüge
    3. Schulungen 2 Textauszüge
    4. Umgang mit Konflikten, Clearingstelle 4 Textauszüge

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