Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.5.1 Für Führungskräfte, Berater, Verantwortliche (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/132

Sämtliche Beschäftigte mit Personalverantwortung werden über den Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch und die Folgekrankheiten sowie über nicht-stoffgebundene Süchte informiert. Der Schulung dieses Personenkreises, der die Gespräche mit Betroffenen zu führen hat, kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie ist regelmäßig durchzuführen bzw. aufzufrischen und zu ergänzen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/227

Alle an verantwortlicher Stelle tätigen Mitarbeiter (Meister, Ausbilder, Abteilungsleiter, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretern Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter des werksärztlichen Dienstes) werden durch geeignete Einrichtungen (zum Beispiel Suchtberatungsstellen, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung über den Suchtmittelmissbrauch, insbesondere seine Formen und Folgen regelmäßig geschult. Der Arbeitgeber trägt die Kosten dieser Schulungen.
Der Schulung von Vorgesetzten, welche an den nach dieser Gesamtbetriebsvereinbarung vorgesehenen Gespräche mit Betroffenen zu beteiligen sind, kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die Betroffenen im Rahmen ihrer Verantwortung richtig ansprechen müssen und Hilfsmaßnahmen einleiten sollen. Zu diesem Problemfeld werden separate Schulungen durchgeführt.
Für die Teilnahme an der Schulung sind die Mitarbeiter von ihrer Arbeitspflicht ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/183

Schulungen über Suchtmittelmissbrauch sind in geeigneter Weise anzubieten. Führungskräfte sind nach einer umfassenden Basisschulung, in der schwerpunktmäßig Grundkenntnisse zum Suchtmittelmissbrauch und seinen Folgen sowie zum Umgang mit bzw. zur Umsetzung der Dienstvereinbarung und zur Gesprächsführung mit Betroffenen vermittelt werden, regelmäßig zum Suchtmittelmissbrauch und Umgang mit Suchterkrankungen fortzubilden. Die Gespräche zwischen Führungskräften und betroffenen Beschäftigten sind während der Schulung intensiv zu trainieren. Die dafür erforderlichen Mittel werden im Rahmen der durch den Haushalt gegebenen Möglichkeiten bereitgestellt.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/239

Die Suchtberater/-innen verpflichten sich, unabhängig von den Vorkenntnissen zum Suchtgeschehen, zur Teilnahme an den regelmäßig durchgeführten Gruppentreffen. Sie sind aufgefordert, sich in Eigeninitiative mit den jeweiligen Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe zu befassen, um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/156

Sofern [die nebenamtlichen Ansprechpersonen für Suchtfragen] nicht über eine qualifizierte Ausbildung verfügen, ermöglicht die [Firma] die grundlegende Qualifizierung und Weiterbildung. Eine Supervision ist für die nebenamtlichen Ansprechpartner sicherzustellen.

Vereinbarung Maschinenbau 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/232

Die Gesundheitslotsen verpflichten sich, die durch den Arbeitskreis festgelegten Qualifizierungen zu absolvieren sowie an den regelmäßigen Gruppentreffen und Supervisionen teilzunehmen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Anbindung der Betrieblichen Suchtprävention an das Betriebliche Gesundheitsmanagement
    1. Schnittstelle Lenkungsausschuss, Ausschuss 4 Textauszüge
  1. Ziele der Vereinbarungen
    1. Frühzeitige Hilfe, Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung, transparentes Handlungskonzept 11 Textauszüge
  2. Betriebliche Suchtprävention
    1. Suchtfördernde Arbeitsbedingungen 6 Textauszüge
    2. Aufklärung und Information 4 Textauszüge
    3. Steuerkreis Suchtprävention und Helferkreis - Formen der Präventionsarbeit 11 Textauszüge
    4. Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen 16 Textauszüge
    5. Externe Fachstellen für Suchtprävention und Suchhilfe 3 Textauszüge
  3. Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit
    1. Bezugnahme auf nicht stoffgebundene Problematiken 1 Textauszüge
    2. Eingeschränktes Suchtmittelverbot 4 Textauszüge
    3. Absolutes Suchtmittelverbot/Punktnüchternheit 4 Textauszüge
    4. Gebrauch von Medikamenten als Sonderfall 5 Textauszüge
    5. Schutz der Nichtraucher 1 Textauszüge
    6. Intervention bei akuter Berauschtheit 10 Textauszüge
    7. Begriffsklärungen 2 Textauszüge
  4. Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern
    1. Ansprache bei Suchtgefährdung/Gespräche zunächst außerhalb des Stufenplans 11 Textauszüge
    2. Stufenplan 9 Textauszüge
    3. Kündigung - Wiedereinstellung 5 Textauszüge
    4. Regelung bei Sonderformen des Arbeitsvertrages 2 Textauszüge
    5. Kostenübernahme, Lohnfortzahlung 3 Textauszüge
    6. Wiederaufnahme des Konsums 4 Textauszüge
    7. Nachsorge 7 Textauszüge
    8. Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Textauszüge
  5. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    1. Für Führungskräfte, Berater, Verantwortliche 6 Textauszüge
  6. Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht
    1. Recht auf Anonymität, Schweigepflicht, Datenschutz 6 Textauszüge
  1. Mitwirkung und Einbindung in Prozesse
    1. Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Ansprechpartnern für Suchtfragen 4 Textauszüge
    2. Beteiligung bei Interventionen 7 Textauszüge
    3. Schulungen 2 Textauszüge
    4. Umgang mit Konflikten, Clearingstelle 4 Textauszüge

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