Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.3.8 Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/107

Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach der endgültigen Einführung die in dieser Vereinbarung festgeschriebenen Punkte umzusetzen, aufmerksam zu verfolgen, die Erfahrungen auszuwerten und die Vereinbarung bei Bedarf fortzuschreiben.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/104

Für die Umsetzung der Dienstvereinbarung wird eine Probephase von zwei Jahren vereinbart. In der Probephase soll der qualitative und quantitative Beratungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf eine eventuell notwendige, eigenständige Konfliktinterventionsstelle (Schlichtungsstelle), erhoben werden. Zum Abschluss der Probephase verständigen sich Dienststellenleitung und Personalrat auf der Basis der gemachten Erfahrungen über die Fortführung bzw. Modifikation dieser Dienstvereinbarung.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/113

Sowohl die [Firma] als auch der Personalrat verpflichten sich, halbjährlich über die Bewährung der Dienstvereinbarung zu beraten, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und gegebenenfalls die Dienstvereinbarung fortzuschreiben bzw. den geänderten Bedingungen anzupassen.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/122

Die Hochschulleitung und der Gesamtpersonalrat werden diese Dienstvereinbarung im zweijährigen Turnus überprüfen und im Hinblick auf die gewonnenen Erfahrungen unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickeln und anpassen.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/36

Die Betriebsparteien sind sich einig, dass dem Betriebsrat einmal jährlich ein Bericht über partnerschaftliches Verhalten und Chancengleichheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgelegt wird. Bei der Erstellung wird die Frauenbeauftragte miteinbezogen. Auf der Grundlage der Analyse über etwa vorhandene Diskriminierungen schlägt der Arbeitgeber notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor und berät den Betriebsrat.

Vereinbarung Holzgewerbe (ohne Möbelherstellung) 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/43

Änderungen und Ergänzungen dieser Betriebsvereinbarung (Regelung, Verfahren), insbesondere aufgrund neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung können jederzeit einvernehmlich vorgenommen werden, ohne daß es einer Kündigung der gesamten Betriebsvereinbarung bedarf.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/52

Nach der Hälfte der Laufzeit werden die [Firma] und der Personalrat [Firma] ihre bisherigen praktischen Erfahrungen aus dem Umgang mit dieser DV austauschen. Gemeinsam sind eine eingehende Überprüfung der festgeschriebenen Punkte vorzunehmen, Schwachstellen zu analysieren und die wesentlichen Ergebnisse schriftlich zu fixieren.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/54

Bei Ausbildungs-, Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ist der Inhalt dieser Dienstvereinbarung und der Umgang mit Konflikten angemessen zu behandeln. Hierüber berichtet die Bildungsabteilung bei der regelmäßigen Evaluierung der Dienstvereinbarung (§ 13).

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/88

Die erfassten Fälle und Lösungen werden nach einem halben Jahr im Rahmen der Nachsorge vom Konfliktlotsen (oder Schritt 2, auch der nächsthöheren vorgesetzten Person) im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit betrachtet und über die Leitung der Personalentwicklung Amt A evaluiert (siehe Evaluationsbögen Anhang 9 und 10). Es wird eine anonymisierte, nach Ämtern gegliederte Fallstatistik geführt. Die Personalentwicklung des Amtes A berichtet einmal jährlich (zeitgleich mit dem dezentralen Personalbericht [...]) gegenüber der Behördenleitung, den Amtsleitungen und den Personalräten über begonnene und abgeschlossene Konfliktlösungsverfahren.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/24

Der gesamte Schriftwechsel, der im Zusammenhang mit einem Mobbing-Verfahren anfällt, wird zunächst in einer Fallakte (besonderer Bestandteil der Generalakte der jeweiligen Organisationseinheit) aufgenommen. Sofern sich aus dem Verhalten Sanktionen ergeben, wird die Fallakte gesonderter Bestandteil der Personalakte(n).
Eine Fallakte ist nach Ablauf von 3 Jahren zu vernichten. Sofern der Sachverhalt zu Sanktionen und damit zur Aufnahme der Fallakte als gesonderter Bestandteil in die Personalakte geführt hat, gelten hinsichtlich der Tilgungsfristen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen.
Stellt sich im Rahmen des Aufklärungsprozesses die Unbegründetheit einer Beschwerde über Mobbing heraus, ist der bis zu diesem Zeitpunkt im Vorfeld entstandene, nicht personalaktenrelevante Schriftverkehr grundsätzlich unverzüglich zu vernichten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/25

In Personalakten muß der Vorwurf der sexuellen Belästigung als solcher gekennzeichnet sein und darf nicht anders begründet werden.
Falls Beschäftigten nachgewiesen wurde, daß sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sexuell belästigt haben, sind sie für Vorgesetztenpositionen und als Ausbildende grundsätzlich nicht geeignet.
Für solche Positionen sind sie erst dann wieder zu berücksichtigen, wenn das Personal- und Organisationsamt in Kooperation mit dem Amt für Frauenfragen und dem Gesamtpersonalrat nach entsprechenden Gesprächen sowie der Bewertung des weiteren Verhaltens der Betreffenden über einen angemessenen Zeitraum hinweg zu dem Ergebnis kommen, daß sie in Zukunft Gewähr bieten, nicht sexuell zu belästigen. Voraussetzung dafür ist, daß die sexuelle Belästigung nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt hat.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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