Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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1.2.2 Persönlicher Geltungsbereich (13 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/110

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle [...] beschäftigten Personen einschließlich der Auszubildenden und der Praktikantinnen und Praktikanten.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010601/64

Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für Mitarbeiter, die dem MVG [Mitarbeitervertretungsgesetz] unterliegen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/33

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...]. Der Dienstgeber trägt dafür Sorge, dass die Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung auch auf solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anwendung finden, die vom Geltungsbereich der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ausgenommen sind. Dies gilt entsprechend für im Unternehmen tätige Dritte.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/11

Diese Gesamtbetriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten [...] incl. aller Auszubildenden, die sich dauerhaft oder zeitweise [...] in Ausbildung befinden. Die Geschäftsleitung wird auf die in § 5 Abs. 2 und 3 BetrVG zusätzlich genannten Personen in geeigneter Weise einwirken, dass sich diese gemäß dieser Betriebsvereinbarung verhalten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/50

Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten, inclusive der in § 65 Abs. 3 NPersVG genannten Führungskräfte und Beschäftigte und Führungskräfte von Fremdfirmen, in allen Dienststellen des Landkreises, der Stammdienststelle, der Kreis-Abfallwirtschaft, dem Kreis-Krankenhaus und dem Seniorenheim sowie an allen Schulen des Landkreises.

Vereinbarung Kreditgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/65

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der [Firma]. Mit dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten soll eine gleichlautende Vereinbarung getroffen werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/24

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte) einschließlich der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten im Kernbereich der Stadtverwaltung und im Klinikum [Firma], also mit Ausnahme des Eigenbetriebs Kindertagesstätten. Den Verantwortlichen des Eigenbetriebs Kindertagesstätten wird empfohlen, diese Regelung für ihren Bereich - bei Bedarf in einer auf die dortigen Belange zugeschnittenen Form - zu übernehmen.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/52

Die DVb gilt für alle Beschäftigten der HGSt [Hauptgeschäftsstelle]. Sie gilt ferner für alle externen Personen, die in den Betrieb der HGSt weitgehend integriert sind oder die nicht nur vorübergehend in der HGSt tätig sind und mit den Beschäftigten der [Firma] Umgang haben. Die [Firma] verpflichtet die jeweiligen Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass deren Beschäftigte oder die von ihnen beauftragten Personen, sich in der HGSt gemäß dieser DVb verhalten. Bei Verstößen sind die Vertragspartner auf die Einhaltung der aufgestellten Verhaltensregelungen hinzuweisen und im Wiederholungsfall bei der Auftragsvergabe nicht mehr zu berücksichtigen.

Vereinbarung Bildungseinrichtung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/123

Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität [Ort] im Sinne von § 6 UG [...], also: Professoren im Beamten- und Angestelltenverhältnis, Professoren, die entpflichtet oder im Ruhestand sind, Honorarprofessoren, Gastprofessoren, Privatdozenten, Hochschuldozenten, außerplanmäßige Professoren, soweit sie an der Universität hauptberuflich tätig sind oder überwiegend Professorenaufgaben wahrnehmen, Angehörige des wissenschaftlichen Dienstes im Beamten- oder Angestelltenverhältnis, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, sonstige an der Universität hauptberuflich tätige Beamte, Angestellte oder Arbeiter, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Hilfskräfte, eingeschriebene Studierende und Auszubildende.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/11

[...] Bestandteil der Einweisung unternehmensfremder Personen ist ein Merkblatt zur Einhaltung der die Unternehmenskultur [der Firma] bestimmenden Wertvorstellungen und Bestimmungen dieser Gesamtbetriebsvereinbarung. Verstöße gegen die in diesem Merkblatt aufgestellten Verhaltensregeln sind insoweit zu sanktionieren, als der Vertragspartner auf den Verstoß hinzuweisen und darauf aufmerksam zu machen ist, dass im Wiederholungsfall eine Auftragsvergabe akut gefährdet ist.

Vereinbarung Gastgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/98

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der [Firma], Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen sowie freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Betriebsstätten der [Firma] eingesetzt sind. Sinngemäß findet sie auch Anwendung im Umgang mit Kunden und sonstigen externen Geschäftspartnern.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/22

Diese Vereinbarung gilt räumlich für alle Objekte und Arbeitsorte des [Firma], für alle Mitarbeiter, die im [Firma] beschäftigt sind und inhaltlich für alle Maßnahmen bei der Auswahl, Zusammenarbeit und Führung der Beschäftigten. Des Weiteren gelten die Regeln für den Besuch von betrieblichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/25

Die Dienstvereinbarung gilt für alle Dienststellen der Stadtverwaltung [Ort] einschließlich der dezentralen Verwaltungseinheiten. Als Dienststelle ist jeder Ort zu verstehen, an dem Dienstgeschäfte durchgeführt werden.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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