Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.1.2 Mobbing unterbinden (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/17

Als Mobbing im Sinne dieser Betriebsvereinbarung gilt der vorsätzliche und wiederholte Angriff auf die Persönlichkeitsrechte eines/r Kollegen/in, unterstellten Mitarbeiters oder Vorgesetzten (genaue Definition siehe Anhang). Begründete und berechtigte Kritik, die sachlich vorgetragen wird, fällt nicht darunter.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/44

Was versteht man unter dem Begriff Mobbing? Nach Ulrike Brommer ist Mobbing, eine subtile Art von Psychoterror am Arbeitsplatz, der darauf abzielt, eine bestimmte Person fertigzumachen. ,Mobbing ist das gezielt über einen längeren Zeitraum gesteuerte, systematische Vorgehen gegen bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Kolleginnen und Kollegen!’ Opfer können alle - auch Vorgesetzte - sein.
Mobbing-Handlungen sind Verletzungen der Menschenwürde. Einmalige Konflikte fallen ebenso wenig unter den Begriff Mobbing wie Auseinandersetzungen über Schlechtleistungen und anderes dienstliches Fehlverhalten. Gemeint sind auch nicht einzelne Konflikte, die bei jeder Zusammenarbeit gelegentlich auftreten. Mobbing hat viele Erscheinungsformen. Der schwedische Psychiater und Arbeitswissenschaftler Prof. Heinz Leymann, der grundlegende Forschungsarbeiten zum Thema gemacht hat, auf die sich ein Großteil der Mobbing-Literatur stützt, nennt fünf Kategorien von Mobbinghandlungen [...].

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/49

Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man konfliktbelastete Kommunikation unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens direkt oder indirekt angegriffen wird. (Definition von Mobbing am Arbeitsplatz der Gesellschaft gegen psychosozialen Stress und Mobbing e. V.).

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/42

Als Mobbing (englisch: to mob = anpöbeln) im Sinne dieser Vereinbarung werden alle persönlichen Auseinandersetzungen, aber auch ergänzende administrative Vorgänge und Konflikte verstanden, bei denen die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einer Person, deren Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwertgefühl, soziale Beziehung, Würde und soziales Ansehen sowie die Möglichkeit, sich sinnvoll in den Arbeitsprozeß einzugliedern, immer wieder systematisch angegriffen werden. Mobbing tritt in vielen Formen auf, die nicht in allen Details aufgeführt werden können.
Mobbingbetroffener ist derjenige, gegen den sich Mobbingangriffe richten und dessen persönliche Würde in mannigfaltiger Weise untergraben wird.
Mobber ist, wer ungeachtet der möglicherweise dahinterliegender berechtigten Interessen und eigenen Verletzungen Mobbingangriffe mit einer gewissen Regelmäßigkeit betreibt, dabei Schaden für den Mobbingbetroffenen beabsichtigt oder billigend in Kauf nimmt.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/8

Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete, feindselige und zermürbende Kommunikation am Arbeitsplatz unter den Beschäftigten oder zwischen Vorgesetzten und unterstellten Mitarbeiter/innen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt der Auflösung bzw. einer nachteiligen Veränderung des Arbeitsverhältnisses direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/29

Eine Person wird zum Mobbingopfer, wenn sie regelmäßig (mindestens einmal pro Woche), über einen längeren Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr) systematischen Angriffen von Kollegen oder Vorgesetzten oder Untergebenen ausgesetzt ist.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/62

Feindselige Kommunikationsformen stellen am Arbeitsplatz eine schwerwiegende Störung des Arbeitsfriedens dar. Sie schaffen nicht nur ein unmittelbar streßbelastetes Arbeitsumfeld, sondern vermitteln auch ein ungünstiges Bild von der Dienststelle in der Öffentlichkeit. Beim Mobbing leiden nicht selten alle Beteiligten und Betroffenen.

Vereinbarung Energiedienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/23

Mobbing ist das gezielt über einen längeren Zeitraum gesteuerte, systematische Vorgehen gegen bestimmte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. Es ist eine Form von Psychoterror am Arbeitsplatz, die darauf abzielt, eine bestimmte Person zu erniedrigen und psychisch zu zerstören. Auch Vorgesetzte können Opfer von Mobbing sein.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/24

Mobbing verletzt die Menschenwürde, stört den Arbeitsfrieden, mindert die Qualität der Arbeit, macht die Betroffenen krank, treibt zur inneren Kündigung und kostet viel Geld. Im Rahmen der bestehenden Fürsorgepflicht ist der Schutz vor Mobbing somit ein wichtiges Anliegen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/55

Der möglichen Bedrohung von ,Mobbing’ am Arbeitsplatz soll frühzeitig begegnet werden können. Es ist aber vorstellbar, dass es Schwellenängste bei den Betroffenen gibt, ihre Sorge bei Vorgesetzten, bei der Personalverwaltung oder auch beim Personalrat zu artikulieren. Verwaltung und Personalrat wollen deshalb Möglichkeiten schaffen und aufzeigen, wie sich betroffene Kolleginnen und Kollegen zunächst ohne Einschaltung des offiziellen Dienstweges aussprechen und beraten lassen können.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/44

Mobbing hat viele Gesichter und ist nicht einfach in den Griff zu bekommen. Es ist nicht immer leicht gesagt, ob wir es noch mit einem ,normalen’ Konflikt am Arbeitsplatz, der aus einer sachlich begründeten Meinungsverschiedenheit resultiert und eskalieren kann, oder gezielt und systematisch gegen eine bestimmte Person gerichtetem Mobbing zu tun haben. Mobbing stellt nicht nur eine Verletzung von Dienstpflichten dar, sondern kann sogar Straftatbestände erfüllen, die auch Schadenersatzleistungen einklagbarer Art hervorrufen können. Diese Grundsätze sollen Führungskräften und allen übrigen Beschäftigten helfen, Psychoterror am Arbeitsplatz zu verhindern. Sie sollen in trotzdem auftretenden Fällen schnelle und sichere Abhilfe schaffen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
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    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
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    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
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  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
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  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
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  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
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    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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