Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.2.4 Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Forschung und Entwicklung 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010601/74

Der Arbeitgeber schützt die Mitarbeiten/-innen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dieser Schutz umfaßt auch vorbeugende Maßnahmen. Insbesondere wird beachtet, daß Verkehrswege auch außerhalb von Gebäuden nach Einbruch der Dunkelheit ausreichend ausgeleuchtet sind. Zur Vorbeugung gegen sexuelle Belästigung gehört auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, konkreten Anhaltspunkten für das Auftreten sexueller Belästigungen nachzugehen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/11

Zu den erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung bzw. Vermeidung von sozial nicht adäquatem Verhalten gehört sowohl die Aufklärung der unter den Geltungsbereich dieser Gesamtbetriebsvereinbarung fallenden Mitarbeiter als auch die Beseitigung von auftretenden Mängeln und Engpässen im Arbeitsablauf sowie der Arbeitsorganisation, die erfahrungsgemäß leicht zu persönlichen Auseinandersetzungen führen können.

Vereinbarung Maschinenbau 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/40

Das Unternehmen verpflichtet sich, transparente und ehrliche Information sowie ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrechtzuerhalten, indem Unterdrückung von arbeitsnotwendigen Informationen, Desinformation, Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung unterbunden werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/104

Die Stadtverwaltung [Ort] verpflichtet sich, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und geeignete Maßnahmen bei Verstößen gegen partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz und bei Mobbing zu ergreifen, sowie Beschäftigte bei der Konfliktbearbeitung zu unterstützen und die Organisation von Selbsthilfestrukturen zu fördern.

Vereinbarung Landverkehr 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/27

Der Vorstand [...] trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Grundsätze für Gleichbehandlung und kollegiales Miteinander. Er stellt sicher, dass von Diskriminierung betroffene Beschäftigte Schutz und Unterstützung erhalten. Beschwerden von Beschäftigten ist unverzüglich nachzugehen. Erforderliche angemessene Reaktionen werden umgehend erfolgen.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/52

Die [Firma] verpflichtet sich, Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung nicht zu dulden und ein von fairem und sozialem Verhalten und Umgang geprägtes Betriebsklima zu fördern und aufrecht zu erhalten.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/122

Die Hochschulleitung verpflichtet sich ihrerseits, persönliches Fehlverhalten zu unterbinden, alles ihr Mögliche zu tun, um alle [Firmen]-Angehörigen zu schützen und mit geeigneten Maßnahmen strukturell bedingte Konfliktherde und Defizite aufzuspüren und zu beseitigen. Die operative Verantwortung liegt in erster Linie bei Hochschulangehörigen mit Führungsverantwortung. In jedem Bereich wird sichergestellt, dass sie die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen und dieser Verantwortung gewachsen sind (z. B. Führungsverhalten, Vorgesetztenbeurteilung).

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/25

Die Oberbürgermeisterin verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sexuelle Belästigung zu unterbinden, um ein kollegiales Arbeitsklima zu schaffen. Sie wird diesen Grundsatz auch nach außen tragen. Über sämtliche Maßnahmen erstattet das Personal- und Organisationsamt jährlich einen Bericht an die Oberbürgermeisterin, den Gesamtpersonalrat und die Frauenbeauftragte. Vonseiten des Disziplinargremiums wird allen Beschwerden und Hinweisen nachgegangen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/101

Das Bezirksamt [Ort] verpflichtet sich, gegen Vorgesetzte sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter arbeits-/dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nachweislich durch Mobbing in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen oder sexuell belästigen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/60

Aus diesem Grund verpflichten sich die Geschäftsführung und der Gesamtbetriebsrat ein partnerschaftliches, faires Betriebsklima zu fördern, das die Würde des Einzelnen und dessen Persönlichkeitsrechte achtet.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1994 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/9

Vorstand und Betriebsrat werden gemeinsam auf die Durchführung der in § 2 geregelten Grundsätze hinwirken. Sie weisen sich gegenseitig auf Mängel und Verstöße hin.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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