Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.3.5 Konflikt- oder Mobbingbeauftragte (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/113

Die [Firma] wird die Stelle eines bzw. einer ,Fairnessbeauftragten’ bis auf weiteres beim Personalrat ansiedeln. Der Personalrat besetzt diese Stelle durch einen entsprechenden Beschluss. Mit dem bzw. der Fairnessbeauftragten werden Festlegungen getroffen, die sich unter anderem auf seine bzw. ihre Stellung und Funktion, auf seine bzw. ihre Sachausstattung sowie auf seine bzw. ihre Qualifizierung sowie Weiterbildung erstrecken. Aufgabe des bzw. der Fairnessbeauftragten ist es, den Betriebsparteien geeignete Maßnahmen für ein gutes Betriebsklima zu unterbreiten sowie gemäß dem Willen der Betriebsparteien umzusetzen.
An den Fairnessbeauftragten bzw. an die Fairnessbeauftragte können in der gleichen Weise Beschwerden gerichtet werden, wie es bei dem bzw. der jeweiligen Vorgesetzten sowie dem Personalrat der Fall ist. Der bzw. die Fairnessbeauftragte ist verpflichtet, an ihn bzw. sie gerichteten Beschwerden nachzugehen und bei Bedarf auf deren Abhilfe hinzuwirken. Über den Verlauf sowie den Ausgang des Beschwerdeverfahrens ist der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin in geeigneter Weise umfassend zu informieren.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/31

Es wird im Bezirksamt die Funktion einer Konfliktbeauftragten (incl. Vertretung) eingerichtet. Es sollte sich hierbei um leitende Mitarbeiter mit Personalentwicklungsaufgaben handeln. Die Funktion sollte aufgrund eines Anforderungsprofils nach einem Auswahlverfahren übertragen werden. Voraussetzung für die Übernahme dieser Funktion sind Kenntnisse und Erfahrungen in Gesprächsführung, Moderation, Konfliktmanagement, Mediation. Die Konfliktbeauftragte nimmt die Aufgabe (incl. Supervision) im Rahmen ihrer sonstigen dienstlichen Pflichten wahr.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/50

Der Arbeitgeber- und der Gesamtpersonalrat ernennen gemeinsam eine/einen Mobbingbeauftragten, der die Aufgabe hat, Beschwerden von den Betroffenen oder den Personalräten entgegenzunehmen und für eine Lösung zu sorgen. Sie/er hat das Recht, externe Berater (Ärzte, Rechtsanwälte oder Sachverständige) hinzuzuziehen - Kosten für alle Maßnahmen trägt der Arbeitgeber.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/108

Es werden bedarfsorientiert interne Ansprechpartner als zertifizierte Konflikt- und Mobbingberater ausgebildet. [Der Arbeitgeber] übernimmt die Kosten der Ausbildung.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/96

Die Dienststelle bestellt im Einvernehmen mit dem Gesamtpersonalrat eine Person aus dem Kreis der Beschäftigten zur innerbetrieblichen Konfliktberaterin oder zum innerbetrieblichen Konfliktberater (BKB). Die Arbeit des BKB ist Arbeitszeit. Versäumnis von Arbeitszeit sowie die Nichterfüllung dienstplanmäßiger Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der oder des BKB unvermeidlich sind, haben keine Minderung der Dienstbezüge, des Arbeitsentgeltes und aller Zulagen zur Folge. [...] Der BKB ist in ihrer oder seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/64

Die Konfliktbeauftragten sind für den gesamten Geschäftsbereich zuständig. Sie sind in ihrer Funktion weisungsfrei und unabhängig und dürfen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht behindert und wegen dieser Tätigkeit in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/46

Unsere offene Unternehmenskultur bringt es mit sich, daß Konflikte viel eher zu Tage treten als früher. Diese Konflikte werden von den unterschiedlichsten Personen und Bereichen mehr oder weniger zielgerichtet und mit hohem Aufwand bearbeitet. Damit diese Prozesse zielgerichteter ablaufen, wird in den Kliniken [Ort] ein Arbeitskreis Konfliktberatung geschaffen. Dieser Kreis besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu Konfliktberatern ausgebildet werden.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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