Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.3.7 Whistleblowing und Hinweisgebersysteme (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Elektro 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/52

Das Sarbanes-Oxley-Gesetz in der Fassung von 2002 verpflichtet Aktiengesellschaften in den USA, also auch [die Firma], einen vertraulich anonymen Informationsmechanismus einzuführen, über den die Arbeitnehmer ihr Unternehmen telefonisch über finanzielle Unregelmäßigkeiten und Betrug in Kenntnis setzen können. [...] Den Arbeitnehmern dürfen [...] keine Nachteile entstehen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010800/14

Hat der Mitarbeiter besonders wichtige Gründe, die es verhindern oder ihm unmöglich erscheinen lassen, mit einem Ansprechpartner in der lokalen Einheit oder dem Vorgesetzten zu sprechen, kann er sich an folgende unternehmensweite Ansprechpartner wenden und so vom Whistleblower Channel Gebrauch machen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/56

Die international genutzte Hotline wird von einem externen Anbieter, der Global Compliance Services Inc. (nachfolgend GCS genannt), mit Sitz in den USA. Die GCS ist auf diese Dienstleistung spezialisiert und hat sich datenschutzrechtlichen Anforderungen unterworfen, die europarechtlich als hinreichend bewertet werden (,Safe Habor’-Zertifizierung). GCS ist an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden täglich erreichbar. Anrufe über das Festnetz sind kostenfrei. Für aus Deutschland kommende Anrufe stehen neben englischsprachigen auch Deutsch sprechende Sachbearbeiter zur Verfügung. Die Telefonnummern der eingehenden Anrufe werden nicht registriert und sind nicht rückverfolgbar. Lediglich das Land, von dessen Festnetz aus angerufen wird, ist für GCS erkennbar. Dies dient ausschließlich der Bereitstellung eines sprachkundigen Sachbearbeiters.

Vereinbarung Energiedienstleister 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/54

Alle Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Lieferanten (,Hinweisgeber’), die einen Zwischenfall melden möchten, können sich an einen der externen Ombudsleute [...] wenden.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010800/14

Folgende Arten von vermuteten oder tatsächlichen Vorfällen sind für eine solche Meldung geeignet:
- Gefährdung der individuellen Sicherheit
- Moralische Unterdrucksetzung
- Sexuelle Belästigung
- Diskriminierung
- Interessenskonflikt (berufliche Integrität)
- Verletzung von Umweltschutzbestimmungen oder Gefährdung der öffentlichen Gesundheit
- Enthüllung von Betriebs-/Geschäfts-/Berufsgeheimnissen
- Gefährdung der Daten- und IT-Systemsicherheit des Unternehmens.

Vereinbarung Chemische Industrie 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/59

Mitarbeiter können ihre Bedenken bezüglich eines vermuteten Fehlverhaltens außerdem der Ethik-Hotline [...] melden. Diese Hotline ist ein mehrsprachiger Service und gebührenfrei. Die Mitarbeiter können auch das Internet nutzen, um ihre Bedenken weiterzugeben. Das Unternehmen behandelt sämtliche Mitteilungen über ethische Bedenken, einschließlich der Kontakte zur Hotline oder über das Internet, vertraulich. Das Management gibt solche Informationen nur an Mitarbeiter weiter, die die Frage bzw. die Angelegenheit bearbeiten müssen. In manchen Fällen ist das Unternehmen jedoch gezwungen, diese Informationen an Justizbehörden weiterzuleiten. Alternativ können Mitarbeiter auch verlangen, anonym zu bleiben und das Unternehmen wird dann versuchen, die Anonymität des Mitarbeiters soweit möglich und rechtlich zulässig zu schützen.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/58

Jeder Hinweis sollte grundsätzlich unter Angabe des Namens erfolgen, kann aber auf Wunsch ausnahmsweise auch anonym erfolgen. Die Identität des/der Hinweisgebers/Hinweisgeberin darf nur ausnahmsweise der Staatanwaltschaft oder den polizeilichen Ermittlungsbehörden im Rahmen von Überprüfung und/oder Gerichtsverfahren in Folge von Nachforschung aufgrund von Hinweisen preisgegeben werden.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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