Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.4.2 Abgestufte Sanktionen (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Energiedienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/23

1. Schritt
Betroffene wenden sich an den/die nächsthöhere/n Vorgesetzte/n, der/die nicht selbst beteiligt ist. Selbstverständlich sind Beratungen bei den unter Punkt 3 genannten Anlaufstellen jederzeit möglich.
2. Schritt
Nach der Schilderung des Sachverhaltes durch den/die Mitarbeiter/-in suchen die Gesprächspartner gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Als Möglichkeiten können zum Beispiel die Vermittlung zwischen den Beteiligten, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder organisatorische Maßnahmen in Betracht kommen. Der/Die Vorgesetzte ergreift in Absprache mit der/dem Betroffenen die geeigneten Schritte, um eine Lösung des Konfliktes anzustreben.
3. Schritt
Nach einer von allen Beteiligten fest zu vereinbarenden Erprobungsphase (in der Regel längstens sechs Wochen) wird der Erfolg der bisherigen Maßnahmen in einem gemeinsamen Gespräch zwischen allen Beteiligten überprüft. Ist aus Sicht des/der Betroffenen keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden, so kann er sich schriftlich oder mündlich zu Protokoll an die/den nächsthöhere/n Vorgesetzte/n wenden. Dem/Der Beschwerdegegner/-in wird ebenfalls die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Auch der/die Vorgesetzte hat aus seiner/ihrer Sicht den Sachverhalt und die bisher ergriffenen Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren und dem/der nächsthöheren Vorgesetzten vorzulegen. Selbstverständlich stehen auch während dieser Phase die unter Punkt 3 genannten Anlaufstellen zur Beratung zur Verfügung.
4. Schritt
Der/Die nächsthöhere Vorgesetzte unternimmt einen letzten Einigungsversuch. Wenn dieser Versuch scheitert und auch weitere übergeordnete Führungskräfte nicht in der Lage sind, den Konflikt innerhalb von maximal sechs Wochen zu lösen, nehmen die Beteiligten professionelle Hilfe in Anspruch. Dies kann die Sozialberatung [Firma] oder eine geeignete externe Stelle sein. Die Auswahl erfolgt einvernehmlich, gegebenenfalls anfallende Kosten sind vom Fachbereich zu tragen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die zuständige Personalabteilung beziehungsweise die Personalbetreuung Beamten [...] miteinzubeziehen, um gegebenenfalls das Ergreifen von Sanktionen zu prüfen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/35

Auf jeden Verstoß gegen die genannten Grundsätze wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere auch arbeitsrechtlich relevanten (wie beispielweise Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen) konsequent, angemessen und umgehend reagiert. [Firma] Verstöße, die den strafrechtlichen Bereich betreffen, werden unverzüglich unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen zur Anzeige gebracht.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/36

Das Unternehmen ergreift im Einzelfall angemessene betriebliche und/oder arbeitsrechtliche Maßnahmen. Dies können z. B. sein:
- die diskriminierende Person wird über die betrieblich geltenden und in dieser Vereinbarung niedergelegten Prinzipien ausführlich informiert und belehrt und ist aufgefordert, diese zu beachten.
- als Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.
- ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
- eine Kündigung diskriminierender Personen aus wichtigem Grund entsprechend § 626 BGB kann ausgesprochen werden, wenn es trotz Abmahnung oder Versetzung zu Verstößen gegen diese Vereinbarung kommt oder auch in besonders schweren Fällen, in denen den diskriminierten Beschäftigten bzw. dem Unternehmen eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, ohne vorherige Abmahnung.

Vereinbarung Kreditgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/65

Je nach Schwere des Vorfalles werden insbesondere aufeinander aufbauende bzw. direkt umsetzbare Sanktionen veranlasst [...]. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Betriebsrat.

Vereinbarung Kreditgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/65

Verstöße gegen die geltenden Verhaltensregeln stellen grundsätzlich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar, die je nach Schwere des Verstoßes auch zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. Die Beteiligungsrechte der örtlichen Betriebsräte sind zu berücksichtigen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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