Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.4.2 Unbezahlte Urlaube/Freistellungen (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Energiedienstleister 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/111

Bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht, soweit die Arbeitsbefreiung gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflicht nicht außerhalb der Arbeitszeit, ggf. nach ihrer Verlegung wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nur insoweit, als der Mitarbeiter nicht Ansprüche auf Ersatz dieser Bezüge geltend machen kann. Das fortgezahlte Arbeitsentgelt geht in Höhe des Ersatzanspruches als Vorschuss auf die Leistung der Kostenträger. Der Mitarbeiter hat den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/41

Der/Die Arbeitnehmer/in hat in dringenden Fällen Anspruch auf unbezahlten Urlaub von maximal 3 Monaten je Kalenderjahr.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/48

Unbezahlter Urlaub kann gewährt werden, solange dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Bei Gewährung von unbezahltem Urlaub ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen stets ein genaues Anfangs- und Enddatum festzulegen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/41

Bei kurzfristig angesetzten Klausuren (weniger als 14 Tage vor der Schicht) hat der Mitarbeiter selbst dann Anspruch auf unbezahlten Urlaub, wenn ein Ersatz gefunden werden kann. Ein Nachweis ist zu erbringen.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/95

[...] bei schwerer Erkrankung der/des Ehegatten/in oder im Haushalt lebender LebensgefährtInnen, des im Haushalt lebenden Angehörigen der/der ArbeitnehmerIn, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung unerlässliche Pflege des Erkrankten deshalb selbst übernehmen muss, weil eine andere Person dafür nicht zur Verfügung steht, bis zu 6 Kalendertagen.

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  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
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    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
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    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
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    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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