Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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2.1.1 Information, Beteiligung bei Konflikten (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1987 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/28

Wenn auch zwischen Dienststelle und dem/der einzelnen Mitarbeiter/in kein Einverständnis erzielt wird, tritt die Mitbestimmung des jeweilig zuständigen örtlichen Personalrates ein (§ 75 Absatz 3 Nr. 3 PersVG).

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/3

Muss der Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen geändert werden, tritt bei Meinungsverschiedenheiten das personalrätliche Mitbestimmungsverfahren in Kraft.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/3

Falls im Einzelfall bei der Ablehnung von Urlaubsanträgen mit dem/der Beschäftigten eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann, so ist die Zustimmung zur Ablehnung des Urlaubsantrags auf dem Dienstwege über die Personalabteilung unter der Beteiligung der Frauenbeauftragten beim Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung zu beantragen.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Der endgültig geltende Urlaubsplan ist dem Betriebsrat zum 25. Februar des Jahres vorzulegen, siehe Anlage 2, und einvernehmlich zwischen Niederlassungsleitung und Betriebsrat abzustimmen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/66

Alle Urlaubspläne sind der kaufmännischen Leitung bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres vorzulegen. Diese reicht die Urlaubspläne bis zum 13. Dezember zur Genehmigung an den Betriebsrat weiter. Der Betriebsrat genehmigt die Urlaubspläne bis zum 30. Dezember.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/112

Die Mitbestimmung gilt auch für jede Art bezahlter oder unbezahlter Freistellung von der Arbeit, weil in diesen Fällen gegensätzliche Interessen auszugleichen sind.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1980 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/38

Die Geschäftsführung gewährt dem Betriebsrat unverzüglich Einblick in diese Listen und stellt ihm bei Bedarf Kopien zur Verfügung.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Der Betriebsrat ist berechtigt, sich alle eingehenden Urlaubsantragsformulare zur Einsicht vorlegen zu lassen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/6

Die vorgelegten Urlaubspläne sind verbindlich, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung eine schriftliche Ablehnung erfolgt. Eine entsprechende Ablehnung ist dem Betriebsrat gleichzeitig vorzulegen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/53

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht in die Urlaubslisten der Abteilungen bzw. Stationen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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