Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.3.5 Beantragung und Genehmigung (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/113

Aufgrund des Urlaubsplans beantragt der Mitarbeiter mit dem Betriebsformblatt Nr. 1031 den Urlaub.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Die/der Beschäftigte beantragt ihre/seine Urlaubstage schriftlich mit Anlage 1 beim Vorgesetzten oder dessen Stellvertreter.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/197

Über jeden Urlaubsantrag muss der Vorgesetzte innerhalb von 2 Wochen entscheiden. Bei Urlaubswünschen bis zu einer Woche innerhalb der nächsten 2 Monate muss die Rückmeldung nach spätesten 3 Arbeitstagen erfolgen. Erhält der Beschäftigte nicht rechtzeitig eine Rückmeldung, gilt der Urlaubswunsch als genehmigt.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Wird ein Urlaubswunsch nicht genehmigt, so muss eine nachvollziehbare Begründung vorliegen. Der/Die Betroffene ist umgehend zu benachrichtigen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/44

Soweit die Bank nicht innerhalb von 6 Wochen nach Stellung eines Urlaubsantrages hierzu Stellung genommen hat, gilt der Urlaub als genehmigt. Sofern Urlaubswünsche zu Beginn eines Jahres geäußert werden, die in einen Zeitraum fallen, in welchen projektbedingt die Abwesenheit des/der betroffenen Mitarbeiter/innen erforderlich ist, kann die Bank den Urlaub unter Verweis auf betriebliche Gründe verweigern.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/1

Wenn kein Widerspruch zum beantragten Urlaub bis zum 31.12. durch den Vorgesetzten erfolgt, gilt der Urlaub als bewilligt. Für die nach dem 31.12. eingegangenen Urlaubswünsche gilt ebenfalls, dass spätestens 14 Tage nach dem Vorliegen eines Urlaubswunsches ein Widerspruch vom jeweiligen Vorgesetzten vorliegen muss, falls der Urlaub nicht gewährt werden kann.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/100

Der Urlaub ist mittels Urlaubsantrag schriftlich beim Vorgesetzten einzureichen. Der Urlaub ist genehmigt, sobald der Vorgesetzte den Antrag unterzeichnet und die Personalabteilung die Richtigkeit des Urlaubsanspruchs bestätigt hat. Die Anträge sind unverzüglich durch den Vorgesetzten an die Personalabteilung weiterzuleiten. Im Falle der Ablehnung ist diese schriftlich vom Vorgesetzten zu begründen. Die Begründung ist dem Mitarbeiter und der Personalabteilung zu übersenden. Die Personalabteilung leitet die Begründung in Kopie an den Betriebsrat weiter.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/103

Spätestens zum 31.1. des Urlaubsjahres wird der vorläufige Urlaubsplan von der Pflegedirektorin/vom Abteilungsleiter freigegeben und dem Betriebsrat vorgelegt. Die dort eingetragenen Urlaubswünsche gelten als genehmigt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/112

Die Vorgesetzten haben innerhalb von einer Woche über den Urlaub zu entscheiden und den Arbeitnehmer/innen den Urlaubsantrag mit dem Vermerk "Genehmigt" oder "Abgelehnt" zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, ist der Urlaub genehmigt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1987 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/28

In diese Listen können sich die Mitarbeiter eintragen. Erfolgt kein Widerspruch vonseiten des Vorgesetzten, gilt die Urlaubsplanung als genehmigt.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/48

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ihren Urlaubsantrag durch Eintragung ihrer Urlaubswünsche in die Urlaubslisten. Der Eintrag hat bis zum 31.12. des Jahres zu erfolgen, das vor dem Jahr des zu gewährenden neuen Anspruchs auf Jahresurlaub liegt. Die Urlaubsanträge auf den Urlaubslisten sind vom jeweiligen Vorgesetzten zu prüfen, ggf. Abstimmungen durchzuführen und abschließend bis zum 15.1. des Folgejahres mit Namenskürzel des zuständigen Vorgesetzten auf der Urlaubsliste vorab zu genehmigen. Mit dieser Vorabgenehmigung entsteht der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters für den genehmigten Zeitraum.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/48

Bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Urlaubsantritt, der bereits auf der Urlaubsliste vorab genehmigt ist, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter schriftlich einen ausgefüllten Urlaubsschein (siehe Anlage) beim jeweiligen Vorgesetzten vorzulegen und von diesem abzeichnen zu lassen. Mit Unterzeichnung des Urlaubsscheins vom jeweiligen Vorgesetzten sind die Formalitäten zur Erlangung des Urlaubs abgeschlossen. Die abgezeichnete Erstschrift erhält der/die Antragssteller/in innerhalb von 2 Arbeitstagen für die eigenen Unterlagen zurück. Die Zweitschrift des Urlaubsscheins ist an die Personalabteilung weiterzuleiten.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/78

Die verbindlichen Urlaubsanträge müssen rechtzeitig vor Antrag des Urlaubs im [...]-Urlaubsworkflow eingetragen werden. Die Führungskraft muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Antragstellung den Urlaubsantrag bearbeiten. Bei kurzfristigeren Urlaubsanträgen z. B. aus dringenden privaten Gründen, sollen diese unverzüglich bearbeitet werden. Wird von der Führungskraft kein Bescheid erteilt, so gilt der beantragte Urlaub als genehmigt und kann angetreten werden, ohne dass die Einrede des eigenmächtigen Urlaubsantritts geltend gemacht werden kann. In diesem Falle muss die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Führungskraft einen Tag vor Urlaubsantritt per E-Mail über den bevorstehenden Urlaub informieren.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050300/73

Bei Versetzung, Abordnung und Rotation von Beschäftigten in eine andere Abteilung bleibt der ursprünglich in den Urlaubsplan der abgebenden Abteilung eingetragene Urlaubstermin bestehen.

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  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
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    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
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    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
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    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
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    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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