Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

1.3.7 Änderungen und Verschiebungen (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/66

Ein einmal genehmigter Urlaubsplan ist für beide Seiten verbindlich. Er ist ein Dokument. Ein somit genehmigter Erholungsurlaub ist nicht einseitig widerrufbar, sondern nur in beiderseitigem Einvernehmen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/41

Gewährter Urlaub wird nicht vom Arbeitgeber zurückgezogen.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/43

Einen Widerruf erteilten Urlaubs gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/113

Die festgelegte Urlaubszeit ist nur bei dringenden betrieblichen oder dringenden persönlichen Gründen verlegbar. Die Notwendigkeit ist dafür sowohl von der Firma als auch vom Mitarbeiter so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten geänderten Urlaubsbeginn, mitzuteilen.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/100

Genehmigte Urlaubsanträge sind grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Nachträgliche Stornierungen, Verschiebungen oder Änderungen sind nach Absprache mit dem Vorgesetzten einvernehmlich möglich, müssen aber vom Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin gegenüber der Personalabteilung schriftlich begründet werden.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/78

Stimmt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter einer Verschiebung nicht zu und liegt kein zwingender betrieblicher Grund vor, kann sie/er den Urlaub antreten, ohne das die Einrede des eigenmächtigen Antritts geltend gemacht werden kann. Aus der Weigerung, einvernehmlich den Urlaub zu verschieben bzw. abzubrechen, dürfen ihr/ihm keine Nachteile entstehen. Zwingende betriebliche Gründe sind gegenüber dem Betriebsrat vorher schriftlich zu begründen und von diesem zu genehmigen. Mitarbeiter Unterdeckung, Sonderläufe, Programmübergaben etc. zählen nicht zu den betrieblichen Gründen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/78

Genehmigte Urlaubsanträge können auf Antrag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nachträglich in der Regel bis zwei Wochen vor Antritt des Urlaubs, in dringenden Fällen auch kurzfristig geändert werden.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/43

Urlaubsverschiebungen sind im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Abteilungsleiter jederzeit möglich, soweit sie ohne Beeinträchtigungen bereits genehmigten Urlaubs anderer Arbeitnehmer in dem neuen Urlaubszeitraum verwirklicht werden können.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/51

Verschieben eines genehmigten Urlaubs aus betrieblichen Gründen ist grundsätzlich nur in Notfällen möglich. Der/die Mitarbeiter/in erhält Gelegenheit, den Urlaub innerhalb eines Jahres nach seinen /ihren Wünschen nachzuholen. Dafür erhält er/sie bei der Vergabe besondere Priorität.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050300/73

Kann der genehmigte Urlaub wegen eines Hinderungsgrundes, z. B. Arbeitsunfähigkeit, nicht genommen werden, ist er zeitnah nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes neu zu verplanen. Hierfür zeichnet die/der jeweilige Vorgesetzte verantwortlich.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen