... unterteilt nach Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern: 30 % Quote im Aufsichtsrat: Eine Eröffnungsbilanz
Auf einen Blick...
- In 80 % der insgesamt vom Gesetz erfassten 106 Unternehmen besteht Nachholbedarf.
- Nur 22 Unternehmen erfullen heute bereits die zukunftig vom Gesetz vorgeschriebene Mindestquote.
- Werden die Kontrollgremien gesamt betrachtet, mussen 174 Mandate weiblich besetzt werden. Bei getrennter Betrachtung fehlen 206 weibliche Kontrolleure.
- Die Geschlechterzusammensetzung der Arbeitnehmervertreterbänke im Aufsichtsrat macht 39 bereits heute gesetzeskonform.
- Dass sowohl die Anteilseignerseite als auch die Arbeitnehmerseite beide parallel die Mindestquote erfüllen, trifft auf neun Unternehmen zu.
- Eine geschlechtergleiche Besetzung gibt es in 14 Arbeitnehmervertreterbanken. Die Kapitalvertreterseite ist in zwei Unternehmen gleich stark mit Frauen und Mannern besetzt.
Quelle
Weckes, Marion:
30 % Quote im Aufsichtsrat: Eine Eröffnungsbilanz
Mitbestimmungsreport, Düsseldorf, 20 Seiten