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Report

Die Stellungnahme der EU-Kommission zum TUI-Fall - Ein kritischer Kommentar: Nagelprobe EUGH

Der renommierte Göttinger Rechtswissenschaftler Prof: Dr. Rüdiger Krause bezweifelt massiv, dass die Rechtsposition der EU-Kommission zum anhängigen sog. TUI-Fall am EuGH haltbar ist. Er sieht in seiner Stellungnahme zum Fall keine rechtlichen Gründe dafür, dass ein EU-Mitgliedstaat bestimmte Wahlrechte in der Mitbestimmung auf sein nationales Territorium beschränkt. Würde der EuGH dieser Argumentation folgen, würde nicht nur in Deutschland, sondern in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder im Verwaltungsrat von Unternehmen gefährdet. Die Rechtsunsicherheit würde für Unternehmen wie für Arbeitnehmer zunehmen.

Quelle

Krause, Rüdiger: Nagelprobe EUGH
Mitbestimmungsreport, Düsseldorf, 9 Seiten

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