Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt kontinuierlich an Bedeutung – auch für den Aufsichtsrat. Seit 2017 gilt z.B. die EU CSR-Richtlinie: Unternehmen müssen nun u.a. über Umwelt- und soziale Aspekte berichten.
Unter die nicht-finanzielle Berichterstattung fallen soziale, ökonomische und ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Wie diese Dimensionen gemessen werden, ist unterschiedlich und zum Teil sehr umfangreich.
Wie kann die sozial-ökologische Transformation im Unternehmen gestaltet werden? Wir stellen Beispiele vor, wie Beschäftigte und Mitbestimmungspraktiker*innen für mehr Nachhaltigkeit in Betrieben sorgen.