Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt kontinuierlich an Bedeutung – auch für den Aufsichtsrat. Seit 2017 gilt z.B. die EU CSR-Richtlinie: Unternehmen müssen nun u.a. über Umwelt- und soziale Aspekte berichten.
Unter die nicht-finanzielle Berichterstattung fallen soziale, ökonomische und ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Wie diese Dimensionen gemessen werden, ist unterschiedlich und zum Teil sehr umfangreich.
Der Jahresabschluss ist der wichtigste Bestandteil der externen Rechnungslegung. Die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses gehört zu den zentralen Aufgaben im Arbeitsalltag eines Aufsichtsrates.