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Mitbestimmungspraxis

Die möglichen Auswirkungen der Leasingbilanzierung nach IFRS auf die Arbeit des Aufsichtsrats: IFRS 16 Leasingbilanzierung

Die Umstellung der Leasingbilanzierung von IAS 17 auf IFRS 16 ab dem 01.01.2019 ist ein typisches Beispiel dafür, wie sich Änderungen in Rechnungslegungsnormen auf die Angaben und Strukturen in Jahresabschlüssen und diese ergänzende Lageberichte auswirken können. Doch neben einer anderen optischen Darstellung, können sich auch materielle Effekte ergeben. Denn durch neue beziehungsweise überarbeitete Rechnungslegungsstandards können sich steuerungs- und vergütungsrelevante Kennzahlen oder Covenant-Klauseln in Kreditverträgen verändern. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für Aufsichtsratsgremien ein permanenter Bedarf zur Qualifikation in Fragen der Rechnungslegung, um eigenständig bei neuen Entwicklungen im Bilanzrecht mögliche Folgewirkungen abschätzen zu können.

Quelle

Sendel-Müller, Markus: IFRS 16 Leasingbilanzierung
Mitbestimmungspraxis, Düsseldorf, 37 Seiten

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