Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt kontinuierlich an Bedeutung – auch für den Aufsichtsrat. Seit 2017 gilt z.B. die EU CSR-Richtlinie: Unternehmen müssen nun u.a. über Umwelt- und soziale Aspekte berichten.
Für Aktiengesellschaften besteht schon länger eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Systems, mit dem gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden sollen. Doch auch Aufsichtsräte anderer Gesellschaften müssen sich damit beschäftigen.
Unter die nicht-finanzielle Berichterstattung fallen soziale, ökonomische und ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Wie diese Dimensionen gemessen werden, ist unterschiedlich und zum Teil sehr umfangreich.
Häufig handelt es sich bei Unternehmenszusammenschlüssen und -käufen um zustimmungspflichtige Geschäfte, über deren Durchführung der Aufsichtsrat entscheiden muss.
Ob Aktivisten, Private Equity Gesellschaften oder Vermögensverwalter: Finanzinvestoren spielen eine immer größere Rolle in der Finanzierungs- und Investorenlandschaft und fordern die Mitbestimmung heraus.
Der Jahresabschluss ist der wichtigste Bestandteil der externen Rechnungslegung. Die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses gehört zu den zentralen Aufgaben im Arbeitsalltag eines Aufsichtsrates.
Unternehmen agieren mühelos über Grenzen hinweg. Auch die Mitbestimmung muss sich europäisch aufstellen. Zumal über ihre Zukunft auch in Brüssel, Straßburg und Luxemburg entschieden wird.
Unternehmen sehen sich im Zeitalter von Digitalisierung und Finanzinvestoren zahlreichen strategischen Herausforderungen ausgesetzt, um nachhaltig im Wettbewerb bestehen zu können.
Die Hans-Böckler-Stiftung bietet eine eigene Seminarreihe mit Fachthemen an. Sie ergänzt das Qualifizierungsangebot der Gewerkschaften und des DGB-Bildungswerks.