Hinweise zum praktischen UmgangArbeitshilfen für Aufsichtsräte: Verschwiegenheitspflicht
Ein Dauerbrenner wird hier praxisnah erläutert. Natürlich ist die Verschwiegenheitspflicht im Unternehmensinteresse zu beachten. Es muss aber auch den Wählern deutlich gemacht werden, was im Aufsichtsrat geschieht. Deshalb sind die Grenzen der Geheimhaltung zu erläutern.
Quelle
Köstler, Roland (2010):
Verschwiegenheitspflicht - Hinweise zum praktischen UmgangArbeitshilfen für Aufsichtsräte
Arbeitshilfen für Aufsichtsräte H. 5, Düsseldorf, 23 Seiten
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