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Übersicht zu Neuregelungen und Stand der Umsetzung am Beispiel der Unternehmen im DAX-30: Kriterien für die Vorstandsvergütung in deutschen Unternehmen nach Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Mit dem neuen Gesetz zu Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurden 2009 gesetzliche Vorgaben eingeführt, um die Vorstandsbezüge in deutschen Aktiengesellschaften transparenter zu machen und diese weniger an kurzfristigen Erträgen, als am langfristigen Erfolg von Unternehmen auszurichten. Am Beispiel der DAX-30 Unternehmen überprüft die Studie, in welchem Umfang die Neuregelungen des VorstAG bereits umgesetzt wurden und welche Veränderungen in der Vergütungspraxis erkennbar sind. Dazu wurden die Vergütungsberichte aller DAX-30 Unternehmen für die Jahre 2008-2010 auf veränderte Bemessungskriterien und Vergütungshöhen überprüft und vergleichend ausgewertet. Die Studie zeigt, dass die Neuregelungen zu einer gestiegenen Transparenz in der Berichterstattung und zu verbesserten Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre und der Öffentlichkeit geführt haben. Beinahe alle Unternehmen koppeln Teile der Vergütung ihrer Vorstände an die mehrjährige wirtschaftliche Entwicklung, etwa durch die Stärkung der langfristigen (akti-enbasierten) Vergütung, durch Haltefristen oder die Erhöhung der Grundvergütung. Dennoch lagen die Vorstandsgehälter im Jahr 2010 bereits wieder auf dem Niveau von 2008 oder darüber. Soziale oder ökologische Kriterien spielen für die Praxis der Vorstandsvergütung bis auf einige Ausnahmen auch nach der Einführung des VorstAG kaum eine Rolle.

Quelle

Kriterien für die Vorstandsvergütung in deutschen Unternehmen nach Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Arbeitspapier, Düsseldorf, 204 Seiten

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