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Analyse und Handlungsempfehlungen: Gefährdungsbeurteilungen

Jede berufliche Tätigkeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Um die Risiken gering zu halten, muss man die Gefährdungen erkennen und bewerten. Nur so lassen sich angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen. Genau dies ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung.

Systematisch Gefährdungen ermitteln und beurteilen, gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Die Konzepte, Verfahren und anzuwendenden Methoden sind jedoch nicht vorgeschrieben. Betriebs- und Personalräte haben bei der Gestaltung vielfältige und weit reichende Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.

Grundlage dieser aktualisierten Auswertung sind insgesamt 88 Vereinbarungen - davon 52 zu Gefährdungsbeurteilungen allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz und 36 nach der Bildschirmarbeitsverordnung.

Quelle

Romahn, Regine: Gefährdungsbeurteilungen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-6273-5, 128 Seiten

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