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Report

Geschlechterquote für mehr Frauen in den Aufsichtsräten - vor allem Anteilseigner sind gefordert: Geschlechterquote

Die Auswertung beschäftigt sich, aus Anlass des veröffentlichten Referentenentwurfes zur Einführung einer Quote für das Minderheitengeschlecht im Aufsichtsrat vom 9.9.2014, mit den Auswirkungen für die vom Gesetz betroffenen Unternehmen zum Stichtag 31.12.2013. Dabei wird aufgezeigt, wie hoch der Nachholbedarf auf Seiten der Anteilseigner- bzw. der Arbeitnehmervertreter im jeweiligen Unternehmen ist. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die untersuchten 101 Unternehmen nach der Größe des Aufsichtsrats sortiert.
Die Auswertung zeigt, dass die im allgemeinen als Frauenquote bezeichnete Vorgabe zum 31.12.2013 lediglich nur von 5 der 101 Unternehmen auf beiden Aufsichtsratsbänken erfüllt wird. Die Arbeitnehmerseite isoliert betrachtet erfüllt heute weit häufiger bereits die Quote als die Anteilseignerseite. Darüber hinaus erfolgt eine rechtliche und gesellschaftspolitische Bewertung des Referentenentwurfes mit konkreten Hinweisen zu zwingend notwendigen Verbesserungsbedarfen.

Quelle

Pütz, Lasse; Weckes, Marion: Geschlechterquote
Mitbestimmungsreport, Düsseldorf, 12 Seiten

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