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: Digitalisierungsvereinbarung und gute Arbeit (2023)

Nahezu zeitgleich aktualisierte das Unternehmen eine IT-Rahmenvereinbarung und schloss eine Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung ab. Erstere wurde primär um Aspekte des Datenschutzes erweitert.
Digitalisierungsprojekte spielen für das global agierende Unternehmen sowohl im Außenverhältnis zum Kunden als auch im Innenverhältnis zur Organisation aller Abläufe eine wichtige Rolle. Die Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung regelt Grundsätze zum Abmildern künftig möglicher negativer Rationalisierungsfolge. Im Zentrum stehen die Regelungen zur frühzeitigen Beteiligung aller Belegschaftsgruppen: Mitarbeitende, Führungskräfte, Personalwesen (Human Resources/HR) und Betriebsrat. Als Maßstab für Digitalisierungsprojekte wurden Kriterien guter Arbeit formuliert.

Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.

Quelle

Bargmann, Holger: Digitalisierungsvereinbarung und gute Arbeit (2023)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 19 Seiten

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