: Anlassbezogene Einsatzplanung per Ortungssystem
Die Ortung durch ein Global Positioning System (GPS) gehört mittlerweile in vielen Branchen zum Alltag. Sie bedeutet, mittels Fahrzeug- oder Smartphone-Ortung ständig mit einer zentralen Stelle im Betrieb verbunden zu sein. Speditionen, Werttransporteure, Kurierdienste, mobile Pflegedienste, also vor allem Außendienstbeschäftigte in vielen Bereichen, können dadurch in ihrer Leistung oder ihrem Verhalten sehr genau überwacht werden. Für die meisten Menschen ist es ein beängstigender Gedanke, auf Schritt und Tritt verfolgbar zu sein. Allerdings sprechen auch viele gute Gründe dafür, solche Systeme für die Steuerung und Koordination von Arbeit einzusetzen, insbesondere dann, wenn es um einen schnellen und zielgerichteten Arbeitseinsatz wie z. B. bei Notfällen oder Störungen geht.
Der Einsatz solcher Technologien ist gemäß § 87 (1) 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Wie er im Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern ausgewogen geregelt werden kann, zeigt folgendes Beispiel einer Betriebsvereinbarung aus der anlassbezogenen Einsatzplanung.
Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.
Quelle
Mierich, Sandra (2020):
Anlassbezogene Einsatzplanung per Ortungssystem
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 15, 6 Seiten