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: Internes Crowdsourcing (2019)

Durch Crowdsourcing können auf einer Plattform interaktiv Ideen ent-wickelt und ausgetauscht werden, ähnlich dem betrieblichen Vorschlagswesen und Ideenmanagement. Betriebsrat, Unternehmensführung und Beschäftigte haben sich gemeinsam dem Thema angenommen und eine lebende Konzernbetriebsvereinbarung zum internen Crowdsourcing abgeschlossen. Die Vereinbarung kann prozesshaft angepasst werden und somit besteht die Möglichkeit auf Herausforderungen flexibel einzugehen. Das Anpassen ist wichtig, da sich die technischen und sozialen Entwicklungen durch das angewendete interne Crowdsourcing nicht abschätzen lassen. Das Vorhaben wurde durch wissenschaftliche Expertise unterstützt.

Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.

Quelle

Mierich, Sandra (2019): Internes Crowdsourcing (2019)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 4, 12 Seiten

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