: Alternierende Telearbeit sowie flexible Büroarbeitsplätze in Teilzeit (2020)
Eine Möglichkeit, Arbeits- und Privatleben besser zu vereinbaren, ist Telearbeit. Beschäftigte mit besonderen Anforderungen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder familiäre Aufgaben können mit Telearbeit eher am Erwerbsleben teilhaben. Dieser Sachverhalt war der Anstoß für den Betriebsrat, eine Vereinbarung zur Telearbeit auf den Weg zu bringen. Ziel war es, allen Beschäftigten flexibleres Arbeiten zu ermöglichen. Die bisherige Praxis der ungeregelten alternierenden Telearbeit bevorzugte bestimmte Personengruppen, insbesondere höhere Hierarchieebenen. Um Flexibilität für die vielen individuellen Ansprüche zu ermöglichen, wird durch die neue Betriebsvereinbarung ein Rahmen geschaffen. Inwieweit die vorliegenden Regelungen den verschiedenen Interessen entsprechen, wird am Ende des Jahres 2020 gemeinsam mit der Arbeitgeberseite evaluiert. Dann besteht die Möglichkeit, diese Vereinbarung anzupassen und ggf. abzuändern.
Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und ab-geschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.
Quelle
Mierich, Sandra (2020):
Alternierende Telearbeit sowie flexible Büroarbeitsplätze in Teilzeit (2020)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 13, 10 Seiten