: Qualifizierungsanspruch der Beschäftigten (2019)
Die Vereinbarung in einem Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens ist ein Beispiel dafür, wo Qualifizierung mitgeregelt wird. Hauptmerkmal der Vereinbarung ist die Feststellung, dass aus der betrieblichen Digitalisierung eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG folgt. Neben dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und einer Entgeltsicherung wird ein Qualifizierungsanspruch der Beschäftigten vereinbart. Damit stellt sich die Vereinbarung in die Tradition bewährter Regelungen zur Beschäftigungssicherung auch bei neuen Vorgängen der Digitalisierung.
Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.
Quelle
Heidemann, Winfried (2019):
Qualifizierungsanspruch der Beschäftigten (2019)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 10, 5 Seiten