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: Einrichtung einer paritätischen Bildungskommission (2019)

Vielfältige Veränderungen und Anpassungsprozesse stellen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohe Anforderungen: Die Digitalisierung bringt neue Kompetenzfelder mit sich; neue Qualifikationsprofile können entstehen. In dem vorliegenden Beispiel haben sich die Betriebsparteien darauf verständigt, eine Bildungskommission einzurichten, die jeweils aus drei Mitgliedern des Betriebsrats und des Unternehmens besteht. In der paritätischen Bildungskommission gehen Betriebsrat und Unternehmen u. a. gemeinsam die strategische Ausgestaltung von Bildungsmaßnahmen der Fort- und Weiterbildung im Unternehmen an.

Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.

Quelle

Werner, Nils (2019): Einrichtung einer paritätischen Bildungskommission (2019)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 2, 5 Seiten

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