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: Umgang mit der Corona-Pandemie (2020)

Wie gehen Mitbestimmungsakteure mit den Herausforderungen durch das Corona-virus um? Wir skizzieren aktuelle Betriebsvereinbarungen: Ein Unternehmen der chemischen Industrie hat Maßnahmen verabredet, um auch in der jetzigen Krisensituation seine Produktion und interne Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten. Im Maschinenbau wird die konjunkturelle Lage für Zulieferer durch die Corona-Pandemie noch verschlechtert. Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben, hat der Betriebsrat eines Unternehmens eine Regelung abgeschlossen, die das Fortlaufen des Betriebs und den Schutz der Arbeitnehmer gleichzeitig gewährleistet. In einem weiteren Bei-spiel wird die Organisation der persönlichen Situation (z.B. Kinderbetreuung, etc.) im Einklang mit der Profitabilität des Unternehmens gesucht. Bei dem letzten hier aufgeführten Beispiel sorgt der Betriebsrat für die Einführung eines paritätisch besetzten Pandemie-Ausschusses, der Entscheidungen mit Blick auf die Entwicklung der Krise trifft.

Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.

Quelle

Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) in der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.) (2020): Umgang mit der Corona-Pandemie (2020)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 14, 30 Seiten

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