Dividendenpolitik, Mitbestimmung und stabile Beschäftigung: Aktionärsinteressen und Beschäftigteninteressen
Um die aktuelle sozialökologische Transformation zu bewältigen, sind Unternehmen auf finanzielle Mittel angewiesen. Daher ist ihre Attraktivität am Kapitalmarkt sehr wichtig, denn von dort kommt ein Teil dieser Mittel. Stark mitbestimmte Unternehmen zeichnen sich durch ihre etablierte Marktposition und ihre wirtschaftliche Substanz aus. Aus Kapitalmarktsicht sind sie damit eher dem Substanztyp zuzuordnen als dem Wachstumstyp. Einige Studien zeigen, dass Unternehmen mit Arbeitnehmer*innenvertretung im Aufsichtsrat an der Börse niedriger bewertet werden als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Das ist allerdings nur eine Seite des Aktionärswerts (Shareholder-Value). Blickt man hingegen auf die Dividendenzahlungen dieser Unternehmen, tritt zutage, dass die Mitbestimmung die Interessen der Anteilseigner*innen nicht einschränkt. Im Aufsichtsrat mitbestimmte Unternehmen gewährleisten regelmäßigere und weniger schwankende Dividendenzahlungen im Vergleich zu nicht mitbestimmten Unternehmen. Das ist entscheidend für langfristige Anteilseigner*innen, die auf planbare und verlässliche Erträge setzen. Mitbestimmung und hohe Gewinne fördern die Beschäftigungsstabilität, wobei die Rolle der Mitbestimmung schwerer wiegt. Damit sind sowohl die Anteilseigner*inneninteressen (Dividenden) als auch die Beschäftigteninteressen (Kontinuität) stärker gewahrt als bei Unternehmen ohne oder mit schwach verankerter Mitbestimmung. Langfristig orientierte Anteilseigner*innen profitieren damit auch von einer stabilen Beschäftigungsentwicklung; umgekehrt schränkt die Kontinuität der Dividenden nicht die der Beschäftigung ein.
Quelle
Scholz, Robert (2026):
Aktionärsinteressen und Beschäftigteninteressen - Dividendenpolitik, Mitbestimmung und stabile Beschäftigung
Mitbestimmungsreport Nr. 86, Düsseldorf, 29 Seiten