Projektbeschreibung
Kontext
Unternehmen in Deutschland beklagen den wachsenden Fachkräftemangel, der durch demografische Entwicklungen und strukturelle Engpässe verschärft wird. Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) soll neue Wege für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten eröffnen – etwa durch erleichterte Einreise für Personen mit Berufserfahrung und ohne berufliche Anerkennung in Deutschland. Die Integration ausländischer Fachkräfte in den Arbeitsmarkt sollte aber nicht nur schneller und über vielfältigere Wege möglich sein, sondern auch fair, bildungsadäquat und rechtlich abgesichert erfolgen. Das Projekt untersucht, wie sich diese gesetzlichen Neuerungen auf die Integration ausländischer Fachkräfte auswirken, welche Rolle Rekrutierungsagenturen spielen und wie institutionelle Strukturen – von Anerkennungsstellen bis zu Ausländerbehörden – die Umsetzung beeinflussen. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Beratungspraxis zu entwickeln.
Fragestellung
Das Projekt widmet sich der Frage: Wie wirken sich die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf die Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte aus? Im Fokus stehen die neuen Einwanderungskategorien der Fachkräfte- und Erfahrungssäule. Untersucht wird, wie sich die Neuerungen des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – insbesondere die Fachkräfte- und Erfahrungssäule – auf die bildungsadäquate Arbeitsmarktintegration und arbeitsrechtliche Gleichstellung ausländischer Fachkräfte auswirken. Im Zentrum steht die Frage, wie gesetzliche Spielräume wie der Wegfall der Anerkennungspflicht, die Öffnung fachfremder Beschäftigung und neue Rekrutierungswege von Behörden, Arbeitgebern und Agenturen genutzt werden. Analysiert wird, ob diese Reformen zu fairer Beschäftigung, tariflicher Entlohnung und Aufstiegsmöglichkeiten führen und welche Herausforderungen und Risiken bestehen.
Untersuchungsmethoden
Das Projekt kombiniert juristische und sozialwissenschaftliche Methoden. Zentrale Instrumente sind zwei Rechtsexpertisen zur Einwanderungsgesetzgebung und zu Rekrutierungsstandards sowie rund 25 qualitative Experteninterviews mit Stakeholdern aus Verwaltung, Wirtschaft, Beratung und Zivilgesellschaft. Eine Rechtsmatrix systematisiert neue Einwanderungskategorien und damit verbundene Sozialstandards, während eine weitere Rechtsexpertise geltende Rekrutierungsstandards und deren Verbindlichkeit darstellt. Qualitative Erhebungsmethoden eröffnen Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der aktuellen Rechtslage. In Experteninterviews wird Insiderwissen leitfadengestützt erschlossen und mit qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet. Ergänzend
werden Fokusgruppendiskussionen in zwei Workshops mit relevanten Stakeholdern durchgeführt im Sinne partizipativer Sozialforschung. Ziel ist Wirkungsmechanismen der Gesetzesnovelle zu identifizieren und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu entwickeln.