Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.2.3 Steuerkreis Suchtprävention und Helferkreis - Formen der Präventionsarbeit (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/161

Der Arbeitskreis Sucht setzt sich zusammen aus Vertretern der Personalabteilung, des Betriebsrates, ggf. der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsarztes sowie der Suchtberatung. Er soll die praktische Umsetzung der Grundsätze dieser Fürsorgevereinbarung gewährleisten.
Diese Aufgaben sind insbesondere:
- Planung von Schulungsmaßnahmen
- Auswahl und Einsatz von betrieblichen Suchtberatern
- Erarbeitung von Strategien zur Information
- Festlegung des zu schulenden Personenkreises [...] unter Berücksichtigung einer sinnvollen Teilnehmerzahl sowie des jeweiligen Schulungsbedarf.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/184

Der Arbeitskreis plant das betriebliche Suchtpräventionsprogramm, begleitet seine Umsetzung und evaluiert es in regelmäßigen Abständen. Er verschafft sich einen Überblick über den allgemeinen Umgang mit Suchtstoffen in der Dienststelle und die Vorgehensweise bei Auffälligkeiten von Mitarbeitern.
Zu den Aufgaben des Arbeitskreises gehören insbesondere:
- Überwachung und Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung,
- Beratung und Unterstützung der [Firmen-]Leitung und Personalabteilung in allen Fragen der Suchtprävention und bei Abhängigkeitserkrankungen.
- Erkennen von arbeitsplatzbedingten Risiken, die zum problematischen Umgang mit Suchtmitteln führen können und das Erarbeiten von Vorschlägen zu deren Abbau,
- Teilnahme an Schulungsmaßnahmen,
- Kooperation mit psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/111

Bei lokalem Bedarf kann standortbezogen ein Arbeitskreis Sucht eingerichtet werden. Mit dem auf Konzernebene bestehenden AGS-Ausschuss werden die Erfahrungen ausgetauscht.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/206

Der Arbeitskreis Sucht
Der Arbeitskreis Sucht bleibt eine eigenständige Einheit im Steuerkreis Gesundheit. Er wird nach Bedarf einberufen. Mitglieder des Arbeitskreises sind:
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Personalräte
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Personalverwaltung
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der nebenamtlichen Betrieblichen Ansprechpartner Sucht
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Ärztinnen und Ärzte des betriebsärztlichen Dienstes
- die oder der Suchtbeauftragte
- die Gleichstellungsbeauftragte der [Firma]
- eine Fachkraft der Arbeitssicherheit an der [Firma]
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretung
- die Leiterin, der Leiter des Steuerkreises Gesundheit
- weitere Beraterinnen oder Berater können vom Arbeitskreis Sucht bestellt werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/229

Installation einer Suchtprävention kombiniert mit einem betrieblichen Suchthilfeprogramm
Eine ständige Arbeitsgruppe zur Suchthilfe und Suchtprävention, in der Vertreter der Arbeitgeberseite und des Personalrates arbeiten, wird die Einhaltung der Regelungen in der Dienstvereinbarung zum Umgang mit psychoaktiven Substanzen am Arbeitsplatz kontrollieren und bei Problemen den Fachbereichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/227

Zur Erreichung dieser Ziele wird ein betrieblicher Arbeitskreis Sucht gebildet bzw. ein bestehender Arbeitskreis zur Gesundheitsförderung genutzt, welcher suchtgefährdete Mitarbeiter, in einem frühen Stadium auf die möglichen Hilfen hinweist. Aufgabe des Arbeitskreises Sucht ist, alle Fragen, die sich aus dieser Gesamtbetriebsvereinbarung ergeben, zu koordinieren und abzustimmen. Dieser Arbeitskreis besteht aus:
einem Vertreter der Personalabteilung
einem Vertreter des Betriebsrats
dem Werksarzt
betrieblicher Suchtkrankenhelfer
Schwerbehindertenvertretung.
Im Bedarfsfall können darüber hinaus weitere Personen hinzugezogen werden (z. B. Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, etc.)
Die Mitglieder des Arbeitskreises bestimmen ein Mitglied als ihren Leiter. Dieser beruft den Arbeitskreis ein und übernimmt die organisatorischen Aufgaben.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/103

Die AG Sucht hat die folgenden Aufgaben:
- Überwachung und Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung Sucht
- Beratung und Unterstützung von suchtgefährdeten und -kranken Beschäftigten
- Beratung der Dienststelle in allen Fragen der Suchtprävention und der Hilfe bei Abhängigkeitserkrankungen
- Planung und Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen, von Projekten und Schulungen
- Teilnahme an den Gesprächen des Stufenplans
- Kooperation mit psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke am Ort
(3) Die AG "Sucht" ist die zentrale Sammelstelle für alle gewonnenen Informationen. Aufgabe der AG "Sucht" ist es, diese Informationen zu verarbeiten und zu bewerten. Ein/Eine Vertreter/Vertreterin des Fachdienstes Personal und Organisation leitet die AG "Sucht" und lädt zu den Sitzungen ein. Die AG "Sucht" wird innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung gebildet und gibt sich eine Geschäftsordnung.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/229

Die Suchtbeauftragten sind als Suchtgruppe bei der (Firma) organisiert. Am Standort (A) gibt es zwei Suchtbeauftragte, am Standort (B) 1 Suchtbeauftragten. Die Suchtgruppe ist über das Telefonverzeichnis und über das Intranet zu erreichen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/228

Einsatz eines Präventionsteams
Das Präventionsteam arbeitet auf der Grundlage dieser Vereinbarung.
Die Aufgabe umfasst die Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz, die betriebliche Gesundheitsförderung und die Hilfe bei Suchtgefährdung und -erkrankung. Es soll durch Beratung bei der Lösung von Konflikten helfen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Es soll von Sucht Bedrohten oder Betroffenen Hilfeangebote unterbreiten und Unterstützung gewähren. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soll die Hilfe die Eigenverantwortlichkeit von Betroffenen stärken.
Therapeutische Maßnahmen gehören nicht zur internen Suchthilfe.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/228

Das Präventionsteam übt seine Tätigkeit grundsätzlich während der Dienstzeit aus. Sofern in Ausnahmefällen ein Tätigwerden außerhalb der Dienstzeit erforderlich ist, ist entsprechender Zeitausgleich zu gewähren. Dies gilt auch für die Teilnahme an Schulungs- und Informationsveranstaltungen sowie fachbezogene Fortbildung und Supervision.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/192

Betriebliche Selbsthilfegruppen
Die personalführende Stelle wird
- die Gründung von betrieblichen Selbsthilfegruppen für Suchtkranke fördern,
- beim Aufbau der betrieblichen Selbsthilfegruppen eng mit der Betrieblichen Suchtkrankenhilfe zusammenarbeiten.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Anbindung der Betrieblichen Suchtprävention an das Betriebliche Gesundheitsmanagement
    1. Schnittstelle Lenkungsausschuss, Ausschuss 4 Textauszüge
  1. Ziele der Vereinbarungen
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  2. Betriebliche Suchtprävention
    1. Suchtfördernde Arbeitsbedingungen 6 Textauszüge
    2. Aufklärung und Information 4 Textauszüge
    3. Steuerkreis Suchtprävention und Helferkreis - Formen der Präventionsarbeit 11 Textauszüge
    4. Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen 16 Textauszüge
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  3. Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit
    1. Bezugnahme auf nicht stoffgebundene Problematiken 1 Textauszüge
    2. Eingeschränktes Suchtmittelverbot 4 Textauszüge
    3. Absolutes Suchtmittelverbot/Punktnüchternheit 4 Textauszüge
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    7. Begriffsklärungen 2 Textauszüge
  4. Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern
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    2. Stufenplan 9 Textauszüge
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    6. Wiederaufnahme des Konsums 4 Textauszüge
    7. Nachsorge 7 Textauszüge
    8. Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Textauszüge
  5. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    1. Für Führungskräfte, Berater, Verantwortliche 6 Textauszüge
  6. Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht
    1. Recht auf Anonymität, Schweigepflicht, Datenschutz 6 Textauszüge
  1. Mitwirkung und Einbindung in Prozesse
    1. Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Ansprechpartnern für Suchtfragen 4 Textauszüge
    2. Beteiligung bei Interventionen 7 Textauszüge
    3. Schulungen 2 Textauszüge
    4. Umgang mit Konflikten, Clearingstelle 4 Textauszüge

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