Für Aktiengesellschaften besteht schon länger eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Systems, mit dem gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden sollen. Doch auch Aufsichtsräte anderer Gesellschaften müssen sich damit beschäftigen.
Bleiben Sie informiert: Neueste Forschungsergebnisse und Infos zu den Themen Mitbestimmung, Arbeit, Soziales, Wirtschaft. Unsere Newsletter können Sie jederzeit abbestellen.
Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.