Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

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2.10.1 Betriebsänderung (4 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/24

Aufs Ganze gesehen stellt der Übergang von der traditionellen Form der Arbeitsorganisation in eine neue Arbeitswelt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG dar: In diesem Sinne ist er "eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation" (§ 111 Satz 3 Anstrich 4 BetrVG) und eine "Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren" (§ 111 Satz 3 Anstrich 5 BetrVG).

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/24

Diese Gesamtbetriebsvereinbarung stellt eine Rahmenregelung dar: Nachteile, die Mitarbeitern durch den Übergang in die neue Arbeitswelt entstehen, werden nach den Regularien der §§ 111 ff. BetrVG ausgeglichen. Sie werden in einem gesonderten Rahmeninteressenausgleich als Regelungen situationsangemessen und unter dem Dach dieser GBV als Konkretisierung ausgeglichen. Die Rechte der Interessenvertretungen sind dabei zu wahren. Dies bedeutet insbesondere auch, dass Nachteile, die unabhängig von der Anzahl der Betroffenen im Nachhinein von den örtlichen Betriebsräten erkannt werden, ergänzend in einem gesonderten Verfahren nach den Regularien des BetrVG ausgeglichen werden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Der Wechsel eines gesamten Teams zu einer anderen Einheit stellt eine Organisationsänderung i. S. des § 111 BetrVG dar. Die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen werden beachtet.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Es ist nicht Ziel der Einführung von agilen Arbeitsmethoden, Personal abzubauen und/oder Standorte zu reduzieren. Sofern es zukünftig zu den vorgenannten Veränderungen/Effekten kommen sollte, werden diese mit dem zuständigen Betriebsrat im Rahmen des §§ 111, 112 BetrVG behandelt. Agile Arbeitsmethoden haben nicht das Ziel, zusätzlichen Leistungsdruck auf die in einem agilen Team beschäftigten Mitarbeiter auszuüben. Das agile Arbeiten sollte so organisiert werden, dass ein gleichmäßiges Arbeitstempo auf unbegrenzte Zeit gehalten werden kann.

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  5. Aufgaben, Kompetenzen und Freiheitsgrade der Arbeitsgruppen
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    4. Interne Organisation der Gruppen/Teams 16 Textauszüge
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    6. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Prozesse 5 Textauszüge
  6. (Veränderte) Führungsaufgaben und -rollen
    1. Gewählte Gruppensprecherinnen und -sprecher 6 Textauszüge
    2. Eingesetzte Teamsprecherinnen und -sprecher 8 Textauszüge
    3. Neue Führungsaufgaben 13 Textauszüge
    4. Führen mit agilen Rollen 8 Textauszüge
    5. Neue Formen der Steuerung über Kennzahlen 6 Textauszüge
  7. Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Personalabbau 7 Textauszüge
    2. Prämienregelungen für die Gruppe 9 Textauszüge
    3. Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung 20 Textauszüge
    4. Versetzungen 9 Textauszüge
    5. Regelungen für Einführungsprozesse 10 Textauszüge
    6. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    7. Verhaltens- und Leistungskontrolle 6 Textauszüge
  8. Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen
    1. Belastungen/Leistungsregulation 24 Textauszüge
    2. Interne Teamberaterinnen und Teamberater 4 Textauszüge
    3. Evaluation und externe Begleitung 9 Textauszüge
  9. Qualifizierung
    1. Allgemeine Regelungen zur Qualifizierung 6 Textauszüge
    2. Qualifizierung der Beschäftigten 10 Textauszüge
    3. Qualifizierung des Betriebsrats 2 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Führungskräfte 7 Textauszüge
  10. Beteiligung des Betriebsrats
    1. Betriebsänderung 4 Textauszüge
    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 14 Textauszüge
    3. Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen 9 Textauszüge
    4. Information des Betriebsrats 4 Textauszüge
    5. Laufende Prozessbegleitung 14 Textauszüge
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