: Checkliste zur Bewertung und Entscheidung über neue EDV-Systeme (2019)
In einer Konzernbetriebsvereinbarung von 2018 wird geregelt, dass bei der Einführung eines neuen EDV-Systems, der Konzernbetriebsrat und der zuständige Datenschutzbeauftragte rechtzeitig hierüber informiert werden. Die Darstellung des geplanten EDV-Systems oder der einzuführenden Software erfolgt in Form der hier abgebildeten Checkliste. Sollte sich weiterer Informationsbedarf ergeben, wurde geregelt, dass der Konzern nach entsprechender Anforderung durch den KBR die zusätzlichen Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen hat.
Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.
Quelle
Werner, Nils (2019):
Checkliste zur Bewertung und Entscheidung über neue EDV-Systeme (2019)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Nr. 1, 5 Seiten