Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.4.2 Stufenplan (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/239

Der Einstieg in den Stufenplan erfolgt immer dann, wenn mit dem Suchtmittelmissbrauch oder dem suchtbedingten Verhalten eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten einhergeht oder Störungen am Arbeitsplatz entstehen. Beim Stufenplan handelt es sich um eine systematische Folge von lösungsorientierten Interventionsgesprächen mit dem Ziel, bei den betroffenen Beschäftigten eine eigenverantwortliche Verhaltensänderung anzustoßen und die Bereitschaft zu verstärken, sich gegenüber Hilfeangeboten zu öffnen.

Vereinbarung Landverkehr 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/234

Die Gesprächsstufen 1 bis 4 haben das Ziel, betroffene Beschäftigte dahin zu bringen, dass sie ihre Situation richtig einschätzen und alles daran setzen, arbeitsrechtliche Auffälligkeiten, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, in Zukunft zu vermeiden. Auffälligkeiten in diesem Sinne stellen sich als Veränderungen mit negativem Charakter dar. Der Führungskraft kommt insofern eine Lotsenfunktion bei, als sie im gesamten Verfahren Hilfsangebote durch die im Betrieb zur Verfügung stehenden Helferinnen/Helfer vermittelt. Arbeitnehmervertretungen, Sozialberatung und/oder Suchtkrankenhelfer/innen sind dabei ab Stufe 2 beteiligt, sofern die/der Betroffene damit einverstanden ist. Das Einverständnis erklärt sie/er mit der unter Ziff. 9 enthaltenen Erklärung.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/169

§ 4 Vorgehenswelse bei erstmaliger Auffälligkeit
1. Gespräch
Entsteht bei Vorgesetzten, insbesondere bei dem unmittelbaren Vorgesetzten, der Eindruck, dass ein Mitarbeiter wegen suchtbedingter Verletzung seiner Dienstpflichten auffällt oder suchtgefährdet ist oder schon eine Abhängigkeit besteht, so führen sie mit ihm ein vertrauliches Gespräch.
Die Vorgesetzten zeigen Wege zur Hilfe auf. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass bei fortlaufender Suchtauffälligkeit die Geschäftsleitung eingeschaltet wird. Über dieses Gespräch wird Stillschweigen bewahrt.
Es wird keine Personalaktennotiz gefertigt. Der Zeitpunkt des Gesprächs wird im [...] Outlookkalender des Vorgesetzten festgehalten. Auf Wunsch des Betroffenen kann eine Vertrauensperson, zum Beispiel ein Mitglied des Betriebsrates oder der Betriebsarzt, hinzugezogen werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/170

2. Gespräch
Beteiligte:
a) Betroffene Person
b) Unmittelbare/r Vorgesetzter, nächsthöhere/r Vorgesetzte
c) Personalvertretungen, bei Schwerbehinderten zusätzlich die Scherbehindertenvertretung
d) Betriebliche Suchtberatung
e) Geschäftsbereich Changemanagement Personal
Ablauf:
Kommt es erneut zu einer Vernachlässigung der arbeitsvertraglichen und dienstrechtlichen Pflichten und/oder zu Störungen am Arbeitsplatz, verbunden mit Auffälligkeiten durch Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem verhalten, so veranlassen Sie als unmittelbare/ Vorgesetzter das Gespräch der 2. Stufe.
Das Gespräch findet nach gemeinsamer Vorbereitung der Beteiligten b) bis d) statt. Dabei klären Sie auch, wer von den Beteiligten zu b) die Gesprächsführung übernimmt.

Inhalt des Gesprächs:
Als Gesprächsführerin/Gesprächsführer führen Sie ein Personalgespräch mit folgendem Inhalt:
- Benennen Sie die neuen Fakten und nehmen Sie Bezug auf den Inhalt des vorangegangenen Gesprächs.
- Zeigen Sie erneut den Zusammenhang zum Suchtmittelgebrauch oder zum suchtbedingten Verhalten der betroffenen Person auf.
- Weisen Sie erneut auf die betriebliche Suchtberatung hin. (Halten Sie Namen/Telefon/Adressen bereit.)
- Fordern Sie die betroffene Person auf, eine Beratungsstelle für Suchtfragen aufzusuchen.
- Kündigen Sie Konsequenzen bei weiteren Auffälligkeiten an und verweisen Sie erneut auf den Stufenplan. Beamtete Personen erhalten zudem den Hinweis darauf, dass eine Verletzung dienstlicher Pflichten Disziplinarmaßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann und dass sie nach dem Beamtengesetz gehalten sind, ihre Dienstfähigkeit zu erhalten.
- Vereinbaren Sie ein Rückmeldegespräch (Termin in spätestens 6-8 Wochen) und sagen Sie, dass Sie die weitere Entwicklung des Verhaltens beobachten.

Datum und Ergebnis des Gesprächs werden schriftlich festgehalten und die Gesprächsnotiz wird der Personalstelle zugeleitet. Händigen Sie der betroffenen Person eine Kopie aus und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.
Bei positiver Verhaltensänderung:
Keine weiteren arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Folgen; die Verhaltensänderung sollte durch die/den Vorgesetzten gewürdigt werden.
Durchführung des Rückmeldegesprächs nach 6-8 Wochen.

Vereinbarung Maschinenbau 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/232

Stufe III - Gespräch (bei einem Anlass auch ohne vorangegangenes Rückmeldegespräch)
Gesprächsteilnehmer:
Betroffener, direkter Vorgesetzter, Personalbetreuer, Betriebsrat
Anlass:
Bei weiterer Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten und/oder der Gefährdung der Arbeitssicherheit
Ziel des Gesprächs:
Drohenden Arbeitsplatzverlust signalisieren, Hilfeangebote
Gesprächsinhalt:
- 2. Abmahnung aussprechen und schriftlich aushändigen
- Erneute Benennung der Pflichtverletzung
- Erwartungen an zukünftiges Verhalten wiederholen
- Letztmalige Aufforderung ein Hilfeangebot verbindlich in Anspruch zu nehmen
- Hinweis auf Ende des Stufenplans (mögliche Kündigung), Rückmeldegespräch vereinbaren (spätestens nach 8 Wochen).
Das Gesprächsprotokoll ist durch die Personalabteilung anzufertigen und von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. Dem Betroffenen sind die an ihn gestellten Erwartungen nochmals schriftlich mitzuteilen. Die Abmahnung ist zudem noch postalisch zuzustellen. Das Gespräch ist in der Personalabteilung zu führen.

Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/202

3. Stufe: [...]
Nach Erläuterung der weiteren, in diesem Stufenplan vorgesehenen Maßnahmen wird der Betroffene aufgefordert, sich sofort und unverzüglich die Empfehlung der Suchtberatungsstelle einer Therapie zu unterziehen und unverzüglich die Empfehlung der Suchtberatungsstelle zu befolgen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/169

4. Gespräch
Ändert sich das Verhalten des Betroffenen in den nächsten ca. 4 Wochen nicht, führen Vorgesetzte, Betriebsrat und Betriebsarzt ein gemeinsames Gespräch mit ihm. Der Betroffene erhält eine schriftliche Abmahnung durch die Firma. Er bekommt erneut Hinweise auf die Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie zusätzlich auf Fachkliniken und die Behandlungsdauer.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/186

Stufe 5
Bleibt die Abmahnung wirkungslos bzw. werden die angeordneten Maßnahmen nicht befolgt, wird bei Tarifbeschäftigten die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen, bei Beamten wird das Disziplinarverfahren wegen eines schweren Dienstvergehens gem. § 31 LDG [Landesdisziplinargesetz] fortgeführt.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/206

Stufenplangespräche setzen dort an, wo ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung steht mit dem vermuteten oder tatsächlichen Gebrauch von Suchtmitteln oder suchtbedingtem Verhalten.

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